Beschlussvorlage - GV Damsh/15/9892

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Planungsziel besteht in der Wiedernutzbarmachung des vorhandenen Standortes für eine Wohnbebauung. Weiterhin ist beabsichtigt, den vorhandenen Gartenbaubetrieb im Plangebiet planungsrechtlich zu sichern und eine Wohnnutzung in diesem Bereich ebenso zuzulassen. Es handelt sich hierbei um eine Nachverdichtung auf den Betriebsflächen des Gartenbaubetriebes sowie um eine Wiedernutzbarmachung ehemals gewerblich genutzter Flächen. Entsprechend dem Flächennutzungsplan wird für den Plangeltungsbereich ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO festgesetzt. Die rückwärtigen Grundstücksbereiche der Rudolf-Breitscheid-Straße 14-16 sollen für eine Neubebauung planungsrechtlich vorbereitet werden. Weiterhin soll der bereits bestehende Gartenbaubetrieb auf dem Grundstück Rudolf-Breitscheid-Straße 16a planungsrechtlich gesichert werden. Es werden Entwicklungsglichkeiten an dem Standort vorbereitet. Gartenbaubetriebe sollen in dem Allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zugelassen werden, dies trifft ebenso für sonstige nicht störende Gewerbebetriebe zu. Mit dem Bebauungsplan erfolgt eine geordnete städtebauliche Entwicklung zur Stärkung der Stadt Grevesmühlen als Wohnstandort mit Aufnahme von nicht störenden gewerblichen Funktionen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 40 „Alter Gärtnergang“ der Stadt Grevesmühlen weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Belange der Gemeinde Damshagen werden von der Planung nicht berührt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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