Beschlussvorlage - GV Kalkh/15/9849

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit dem Haushaltsjahr 2012 sind die Gemeinden verpflichtet ihre Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden zu führen.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hat mit Beschluss vom 16. Juli 2015 die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Eröffnungsbilanz der Gemeinde Kalkhorst zum 1. Januar 2012 festgestellt.

Im Nachgang zur Beschlussfassung musste festgestellt werden, dass die Eröffnungsbilanz noch nicht abschließend von der Verwaltung aufgestellt war. Zahlreiche dringende Veränderungen, insbesondere im Bereich der Anlagenbuchhaltung, waren erforderlich, die zu erheblichen Änderungen und Abweichungen zu der beschlossenen Eröffnungsbilanz führten. Die Veröffentlichung der Eröffnungsbilanz wurde daraufhin noch nicht vorgenommen.

Die Überarbeitung ist nunmehr erfolgt und liegt in der entsprechenden Fassung der Anlage bei.

 

Die Gemeindevertretung sollte nunmehr die bereits beschlossene Eröffnungsbilanz aufheben und die neue, vom gemeindlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Eröffnungsbilanz beschließen.

 

Sachverhalt nach der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 29. Oktober 2015

Die auf der RPA- Sitzung dargelegten Änderungen und Abweichungen wurden von der Verwaltung in die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Kalkhorst zum 01.01.2012 eingearbeitet.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hebt den Beschluss-Nr. GV Kaklh/15/9609 vom 16. Juli 2015 (Stand per 16. Juli 2015) auf.
  2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst stellt die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Eröffnungsbilanz der Gemeinde Kalkhorst zum 1. Januar 2012 fest.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Insoweit, als dass die festgestellten Bilanzwerte die Grundlage für Abschreibungen und Auflösungen von Sonderposten des Ergebnishaushaltes bilden

 

 

 

 

.

Loading...