Beschlussvorlage - GV Kalkh/15/9839

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aktuelle finanzielle Herausforderungen der Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände in Mecklenburg- Vorpommern müssen durch entsprechende zusätzliche Landeszuweisungen an die Kommunen ausgeglichen oder maßgeblich unterstützt werden. Die Landesregierung hat die Gesetzentwürfe zu den geplanten Neuregelungen des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg- Vorpommern 2016 an den Landtag weitergeleitet, ohne die wesentliche Forderung der beiden kommunalen Landesverbände (Städte- und Gemeindetag M-V sowie Landkreistag MV) nach einer angemessenen Anhebung der kommunalen Beteiligungsquote aufzugreifen.

In der öffentlichen Anhörung vor dem Innenausschuss des Landtages am 08. Oktober 2015 war nach Einschätzung der kommunalen Landesverbände nicht erkennbar, dass man den von allen kommunalen Vertretern vorgetragenen gemeinsamen Positionen gedenkt, durch Änderungen der vorliegenden Gesetzentwürfe nachzukommen. Die parlamentarischen Beratungen im Landtag dauern noch an. Die Kommunen können den gemeinsamen Forderungen Nachdruck verleihen, so die dringliche Bitte des StGt M-V, indem sie die entsprechend der Anlage beigefügte Resolution beschließen und sich damit der Forderung nach einer angemessenen Finanzausstattung der Gemeinden anschließen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, sich der anliegenden Resolution des Städte- und Gemeindetages M-V e.V. für die angemessene Anhebung der kommunalen Beteiligungsquote im Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg- Vorpommern 2016 anzuschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Entsprechend der Gesetze zu den Neuregelungen des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg –Vorpommern 2016

 

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