Beschlussvorlage - GV Kalkh/15/9744

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kalkhorst hat die Planunterlagen nach der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 19.05.2015 bis zum 19.06.2015 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB ausgewertet. Stellungnah-men der Öffentlichkeit wurden nicht vorgetragen. Die Planung wurde mit den Nachbarge-meinden nach § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt. Die Gemeinde Kalkhorst hat die im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gesammelt, bewertet und gewichtet. Es ergeben sich für die Gemeinde:

-              zu berücksichtigende Belange und Stellungnahmen,

-              teilweise zu berücksichtigende Belange und Stellungnahmen,

-              nicht zu berücksichtigende Belange und Stellungnahmen.

Die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen sind tabellarisch aufgeführt und dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Sofern keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorgetragen wurden, wird dies lediglich vermerkt.

Die Satzungsunterlagen wurden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, so dass eine Berichtigung des-selben nicht vorgenommen werden muss. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß Hauptsatzung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.              Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Kalkhorst unter Beachtung des Abgungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie in der Abwägungstabelle (Anlage 1) dargestellt, geprüft.

Es ergeben sich:

-              zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-              teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen

-              nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Kalkhorst zu Eigen. Dies ist Be-standteil des Beschlusses.

 

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellung-nahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

3.              Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 86 LBauO M-V beschließt die Gemeinde Kalkhorst die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 für einen Teilbereich der Ortslage Elmenhorst, begrenzt:

              im Nordosten:               durch landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen,

              im Osten:                            durch Gärten und bebaute Grundstücke der Ortslage,

              im Süden:                            durch die Kreisstraße K12 und

              im Westen:                            durch die Straße zur „Zur Steilküste“,

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

4.              Die Begründung wird gebilligt.

 

5.              Der Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Kalkhorst für einen Teilbereich der Ortslage Elmenhorst ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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