Beschlussvorlage - GV Kalkh/15/9724

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Roggenstorf ändert den Bebauungsplan Nr. 1, da sich Entwicklungsabsichten für Teilbereiche geändert haben. Die sich geänderten Entwicklungs-/Planungsabsichten für den Teilbereich 1 der 1. Änderung beziehen sich auf den Spielplatz im nördlichen Bereich, der zukünftig als Baufläche festgesetzt werden soll und die straßenbegleitende Bepflanzung entlang der Straße „Am Larmbarg". Weiterhin soll die zulässige Dachneigung für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 (Teilbereich 1 und Teilbereich 2) geändert und neben Satteldächern auch Walm- und Krüppelwalmdächer berücksichtigt werden. Um diese Ziele planungsrechtlich zu sichern, wird die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Roggenstorf weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Die Planungen der Gemeinde Kalkhorst werden nicht berührt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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