Beschlussvorlage - SV Klütz/15/9309

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der derzeitige Zustand der Trauerhalle wurde erneut auf der Bauausschusssitzung vom 19.02.2015 thematisiert. Hierzu wurde sich verständigt mit den Mitgliedern des Bauausschusses einen Vorort Termin wahrzunehmen.

 

1. Steht das Gebäude unter Denkmalschutz?

Lt. Denkmalliste des Landkreises Nordwestmecklenburg ist unter der Listennr. 799. Klütz Friedhof, neuer, mit Umfassungsmauer und hist. Grabplatten (Schloßstraße), Grabplatten gelistet.

Lt. Aussage des LK NWM steht die Trauerhalle nicht unter Denkmalschutz

 

2. Ist das Gebäude als Kaltbau umbaufähig?

Dazu müsste die Heizung entfernt werden und eine Querlüftung installiert werden.

Es ist grundsätzlich möglich, die Trauerhalle zu einem Kaltbau umzubauen.

Nachteile wären jedoch:

- die Trauerhallle wäre in Ihrer Funktion eingeschränkt da sie in den Wintermonaten nicht mehr beheizbar wäre, hier müsste ggf. eine Ausweichmöglichkeit bereitgestellt werden

- das kalte, feuchte, zugige Raumklima würde sich in Folge dessen nachteilig auf die Konstruktion auswirken

 

3. Die Entwässerung vom Gebäude weg, muss dringend kurzfristig reguliert werden. 

Hierzu liegt der Verwaltung ein Kostenangebot in Höhe von ca. 6.600,00€ vor. Das Kostenangebot umfasste folgende Arbeiten: Herstellung eines Spritzschutzes mit Ableitung des anfallenden RW mittels einer umlaufenden Drainage und Anschluß an den vorh. RW Schacht.

 

4. Der Beschluß vom 08.10.2012 zum Abriss der Trauerhalle müßte bei einer möglichen Sanierung der Trauerhalle aufgehoben werden. Im Haushalt 2015 sind 25.000,00€ für die Unterhaltung bzw. Abrissmaßnahmen der Trauerhalle veranschlagt. Für die Sanierung stehen im Haushalt 2015 keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Für eine mögliche Sanierung der Trauerhalle müssen im Haushaltsjahr 2016 finanzielle Mittel bereitgestellt werden.

 

5. Die Planungsunterlagen zum Bau der Trauerhalle befinden sich in der Anlage

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt …..

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden nach Beschlussfassung im Haushalt 2015 berücksichtigt

 

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Anlagen

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