Beschlussvorlage - GV Kalkh/15/9810

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Entgeltordnung der Gemeinde Kalkhorst über die Erhebung von Benutzungsentgelt für gemeindeeigene Einrichtungen ist vom 10. Dezember 2013. Des Weiteren besteht eine 1. Änderung der Entgeltordnung der Gemeinde Kalkhorst über die Erhebung von Benutzungsentgelt für gemeindeeigene Einrichtungen vom 10. Dezember 2013.

Da es für die Nutzung des Kulturhauses Warnkenhagen keine entsprechende Entgeltbefreiung bzw. Entgeltminderung gibt, wird empfohlen, dies über eine 2. Änderung der Entgeltordnung aufzunehmen.

Ein entsprechender Entwurf ist der Anlage beigefügt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die anliegende 2. Änderung der Entgeltordnung der Gemeinde Kalkhorst über die Erhebung von Benutzungsentgelt für gemeindeeigene Einrichtungen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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