Beschlussvorlage - GV Kalkh/15/9718
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Höhe des Elternbeitrages für Verbrauchsmaterialien nach der Grenzbetragsverordnung für das Schuljahr 2015/2016 an der Grundschule in Kalkhorst
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Sabrina Seemann
- Verfasser/Antragsteller:
- Sabrina Seemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Sozialausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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Vorberatung
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20.10.2015
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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29.10.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gem. § 54 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 110 SchulG M-V können durch die Schulträger Kostenbeiträge für Verbrauchsmaterialien erhoben werden.
Der Höchstbetrag lt. der Verordnung über die Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln (Grenzbetragsverordnung) beträgt 60,00 DM; entspricht 30,68 Euro.
Über die Höhe des Elternbeitrages ist für jedes Schuljahr erneut ein Beschluss zu fassen. Für das abgelaufene Schuljahr 2014/2015 wurde nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 6. November 2014 der Höchstbetrag von 30,68 Euro erhoben.
Entsprechend der Kostenkalkulation der Grundschule Kalkhorst (siehe Anlage) schlägt die Verwaltung vor, auch für das Schuljahr 2015/2016 den Höchstbetrag von 30,68 Euro zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, den Elternbeitrag für Verbrauchsmaterialien an der Grundschule in Kalkhorst für das Schuljahr 2015/2016 auf 30,68 Euro festzusetzen. Die beiliegende Kalkulation der Ausgaben für die Verbrauchsmaterialien im Schuljahr 2015/2016 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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246 kB
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