Beschlussvorlage - SV Klütz/15/9717

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gem. § 54 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 110 SchulG M-V können durch die Schulträger Kostenbeiträge für Verbrauchsmaterialien erhoben werden.

 

Der Höchstbetrag lt. der Verordnung über die Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln (Grenzbetragsverordnung) beträgt 60,00 DM; entspricht 30,68 Euro.

 

Über die Höhe des Elternbeitrages ist für jedes Schuljahr erneut ein Beschluss zu fassen. Für das abgelaufene Schuljahr 2014/2015 wurde nach Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Klütz vom 27. Oktober 2014 der Höchstbetrag von 30,68 Euro erhoben.

 

Entsprechend der Kostenkalkulation der Regionalen Schule Klütz (siehe Anlage) schlägt die Verwaltung vor, auch für das Schuljahr 2015/2016 den Höchstbetrag von 30,68 Euro zu beschließen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, den Elternbeitrag für Verbrauchsmaterialien an der Regionalen Schule in Klütz für das Schuljahr 2015/2016 auf 30,68 Euro festzusetzen. Die beiliegende Kalkulation der Ausgaben für die Verbrauchsmaterialien im Schuljahr 2015/2016 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmen: 243 Schüler x 30,68 Euro = 7.455,24 Euro

 

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Anlagen

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