Beschlussvorlage - GV Hokir/15/9797

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel hat in der Amtsausschusssitzung vom 10. August 2015 beschlossen, ein amtliches Informations- und Bekanntmachungsblatt für das Amt Klützer Winkel und deren amtsangehörige Gemeinden zum 1. Januar 2015 zu beauftragen.

Nunmehr muss die Gemeinde Hohenkirchen die Regelungen der öffentlichen Bekanntmachungen (§ 10 der Hauptsatzung) anpassen.

 

Des Weiteren hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen in der Sitzung vom 8. Oktober 2015 die Änderung des Gemeindewappens, entsprechend der Anmerkung des Ministeriums für Inneres und Sport, erneut beschlossen. 

 

 

Jede Gemeinde hat gemäß § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Hauptsatzung zu beschließen.

Es empfiehlt sich vorliegend, eine Neufassung der Hauptsatzung zu beschließen:

  • um Einerseits neue kommunalverfassungsrechtliche Regelungen und gewollte Änderungen (beispielsweise Ausschussgründungen und -besetzungen) mit berücksichtigen zu können und
  • um Andererseits eine bessere Lesbarkeit und Verständlichkeit herzustellen, da andernfalls weiterhin die Ursprungshauptsatzung vom 11. August 2009 unter Berücksichtigung von mittlerweile 2 Satzungsänderungen gelten würde.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die anliegende Hauptsatzung der Gemeinde Hohenkirchen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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