Beschlussvorlage - GV Hokir/15/9791

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat die Änderung des Gemeindewappens der Gemeinde Hohenkirchen in der Gemeindevertretersitzung am 25. Juni 2015 beschlossen.

Im Nachgang hat die Verwaltung das Genehmigungsverfahren über den Landkreis Nordwestmecklenburg mit Schreiben vom 7. August 2015 eingeleitet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat mit Schreiben vom 26. August 2015 mitgeteilt, dass der Genehmigungsantrag an das Ministerium für Inneres und Sport weitergeleitet worden ist.

Nunmehr hat das Ministerium für Inneres und Sport mit Schreiben vom 22. September 2015 mitgeteilt, dass es eine Unstimmigkeit zwischen der Beschlussfassung und Blasonierung gibt.

 

Daher muss nunmehr ein erneuter Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen eingeholt werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die Änderung des Gemeindewappens mit folgender neuer Blasonierung:

„In Gold eine erhöhte, stark eingebogene blaue Spitze, belegt mit einem aus einem goldenen Nest wachsenden, gold beschnabelten silbernen Pelikan, der sich die Brust aufhackt, um seine drei sitzenden, gold beschnabelten silbernen Jungen zu nähren; oben vorn ein roter Anker mit w-förmig geschwungenem Seil; hinten elf rote Kugeln (4:3:2:2)“

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

-          Wappenüberarbeitung und Genehmigungsverfahren:  963,00 Euro im Haushalt 2015 eingeplant.

 

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Anlagen

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