Beschlussvorlage - GV Hokir/15/9728

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jahr 2013 wurden im Rahmen der Neugestaltung des Kirchvorplatzes in Hohenkirchen die öffentlichen Flächen vor der Kirche bereits umgebaut. Hierbei wurden die Straße „Kirchberg“, die Zuwegungen und Aufenthaltsflächen neu gestaltet.

 

In einem zweiten Bauabschnitt soll nun der vorhandene PKW-Parkplatz umgebaut werden. Es wird zusätzlicher Parkraum unter Berücksichtigung der Regelabmessungen geschaffen. Eine Kurzbeschreibung und eine Entwurfsplanung befinden sich in Anlage.

 

Am 02.06.2015 ist die neue Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) für die Förderperiode 2014 bis 2020 in Kraft getreten.

Eine Förderung dieser Maßnahme nach der ILERL M-V ist vorstellbar.

 

Die Notwendigkeit des Umbaus des Parkplatzes ergibt sich aus der Komplettierung der Gestaltung des gesamten Ensembles.

 

Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf rd. 55.200 EUR.

 

Die Förderquote nach der ILERL beträgt 80 %, mithin einen Betrag von 44.160 EUR.

Allerdings ist es so, dass 25 % der Fördersumme die Gemeinde selbst tragen muss.

25 % von 44.160 EUR sind 11.040 EUR.

 

Sowohl für den verbleibenden Eigenanteil (11.040 EUR = 55.200 EUR ./. 44.160 EUR) als auch für den von der Gemeinde zu tragenden Anteil an den Fördermitteln ist eine Finanzhilfe aus dem Kofinanzierungsprogramm des Landes möglich.

 

Eine Fördervoraussetzung der neuen ILERL M-V ist die Fassung eines Grundsatzbeschlusses über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahme.

Einen derartigen Beschluss gibt es noch nicht.

 

Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel oder auf eine Finanzhilfe des Landes besteht nicht.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt wie folgt:
 

  1. Das Vorhaben „Gestaltung Vorplatz Kulturkirche Hohenkirchen – 2. BA Parkplatz“ wird durchgeführt.
  2. Für das Vorhaben „Gestaltung Vorplatz Kulturkirche Hohenkirchen – 2. BA Parkplatz“ werden im Haushalt 2016 Mittel eingestellt.
  3. Die Finanzierung erfolgt mit Hilfe von Fördermitteln.
  4. Eine Finanzhilfe des Landes M-V aus dem Kofinanzierungsprogramm wird beantragt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ausgaben:                 55.200 EUR Bau- und Baunebenkosten
                                  11.040 EUR von der Gemeinde zu tragende Anteil an den Fördermitteln 
                   Summe  66.240 EUR            

 

Einnahmen:               44.160 EUR Fördermittel ILERL

                                  19.872 EUR Kofinanzierungshilfe  (das entspricht 90 % der von der Gemeinde
                    Summe  64.032 EUR                                       zu tragenden Kosten)

 

Zusammenfassung:

Bei der o.g. Maximalförderung verbleiben 2.208 EUR Kosten bei der Gemeinde. In Abhängigkeit der prozentualen Höhe der Kofinanzierungshilfe (zwischen 90 % und 50 % möglich) verändern sich die verbleibenden Kosten für Hohenkirchen.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass keine Kofinanzierungshilfe gewährt wird. Dann verbleiben 22.080 EUR Kosten bei der Gemeinde. 

 

 

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Anlagen

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