Beschlussvorlage - GV Hokir/15/9772

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr André Wiedermann, Ausschussvorsitzender des Sozialausschusses der Gemeinde Hohenkirchen, hat schriftlich mitgeteilt, dass er den Vorsitz nicht mehr ausüben kann.

Sofern nunmehr der erste Stellvertreter zum Ausschussvorsitzenden nachgewählt worden ist, bedarf es der Neuwahl einer ersten / eines ersten Stellvertreters des Ausschussvorsitzenden nach § 36 Abs. 4 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss der Gemeinde Hohenkirchen wählt Frau / Herrn _________________________ zur / zum ersten Stellvertreter/in des Ausschussvorsitzenden des Sozialausschusses der Gemeinde Hohenkirchen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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