Beschlussvorlage - GV Hokir/15/9771

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr André Wiedermann, Ausschussvorsitzender des Sozialausschusses der Gemeinde Hohenkirchen, hat schriftlich mitgeteilt, dass er den Vorsitz nicht mehr ausüben kann.

 

Nach § 36 Abs. 4 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist eine Ausschussvorsitzende / ein Ausschussvorsitzender zu wählen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss der Gemeinde Hohenkirchen wählt Frau / Herrn _________________________ zum Ausschussvorsitzenden des Sozialausschusses der Gemeinde Hohenkirchen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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