Beschlussvorlage - GV Ziero/15/9762
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau des Weges zum Strand in Zierow
hier: Grundsatzbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Kathrin Dietrich
- Verfasser/Antragsteller:
- K. Dietrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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23.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Es geht um die Erneuerung des Gehweges von der Lindenstraße bis zu dem am Strand vorgelagerten Parkplatz in Zierow. Die Weglänge beträgt ca. 700 m.
Der vorhandene Weg ist überwiegend ungebunden, abschnittsweise bituminös und bautechnisch in einen schlechten Zustand. Durch Setzungen und Pfützenbildung bei starkem Regen ist der Weg in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Des Weiteren ist der Weg ungenügend ausgeleuchtet. Sitzmöglichkeit fehlen ganz.
Der Ausbau des Weges soll in wassergebundener Bauweise in einer Breite von 3,50 m erfolgen. Die Linienführung der vorhandenen Wegstrecke wird beibehalten. Der Gehweg erhält eine neue Beleuchtungsanlage mit 15 LED-Laternen. Entlang des Weges sollen 6 Bänke nebst Papierkörben und Fahrradanlehnbügel aufgestellt werden.
Am 02.06.2015 ist die neue Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) für die Förderperiode 2014 bis 2020 in Kraft getreten.
Eine Förderung der Maßnahme gem. ILERL M-V ist vorstellbar.
Die aktuelle Schätzung der Baukosten beläuft sich auf 80.200 EUR. Hinzu kommen noch die Baunebenkosten für Vermessung, Baugrunduntersuchung und Ingenieurleistungen. Möglichweise fallen auch noch Grunderwerbskosten und Kosten für Ausgleichsmaßnahmen an.
Genaue Kosten können noch nicht benannt werden. Zur Verdeutlichung wird von einem Wert von 100.000 EUR gesamt ausgegangen.
Nach Förderung von 80 % vom Brutto 100.000 EUR bleiben ca. 20.000 EUR als
Gemeindeanteil.
Die 80 %, also 80.000 EUR, sind aber auch keine reine Fördersumme, sondern enthalten
einen sogenannten „Kofinanzierungsanteil“ von 25 %, also ca. 20.000 EUR, die die
Gemeinde zu übernehmen hat.
Die reine Fördersumme beträgt also nur 60.000 EUR; der Gemeindeanteil beträgt
2 * 20.000 EUR, also 40.000 EUR.
Diese 2 * 20.000 EUR können wiederum teilweise über Mittel des Landes (Finanzhilfe)
erstattet werden.
Eine Fördervoraussetzung der neuen ILERL M-V ist die Fassung eines
Grundsatzbeschlusses über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahme. Einen
derartigen Beschluss gibt es noch nicht.
Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel oder auf eine Finanzhilfe des Landes besteht nicht.
