Beschlussvorlage - GV Damsh/15/9674

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Gemarkung Moor befindet sich der Vorfluter 7/3/B2 (Gewässer II. Ordnung).

Die Bewirtschaftung der Vorflut erfolgt durch den Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine in Grevesmühlen. Durch den WBV wurde an der Vorflut ein Nivellement durchgeführt und der Nachweis erbracht, dass die Rohrleitung genügend Gefälle hat. Des Weiteren wurde durch das Ingenieurbüro Wittenburg eine hydraulische Berechnung der Rohrleitung durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass für dieses Gebiet eine Leitung von DN 600 mit einem Gefälle von 3,3 % benötigt wird und die derzeitige Leitung von DN 200 viel zu klein ist.

Auf Grund der zu kleinen Leitung ist es wiederholt zu Überflutung der angrenzenden Flächen gekommen. Der Gewässerausbau ist dringend erforderlich.

Auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes §§ 67 ff. sowie den §§ 68 ff. des LWaG M-V, ist die Zuständigkeit der Gemeinde geregelt.

Hier heißt es (§ 68 (1)): Der zum Wohl der Allgemeinheit erforderliche Ausbau ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. (…) Die Pflicht nach Satz 1 obliegt bei Gewässern zweiter Ordnung den Gemeinden.

Die Ausbaukosten betragen ca. 7.000 EURO. Diese Kosten werden wie folgt aufgeteilt:

WBV                                                  2.600 €

Gemeinde Roggenstorf                     1.200 €

Landwirt Sangel                                 1.000 €

Landwirtschaftsbetrieb Dorf Gutow    1.000 €

Gemeinde Damshagen                      1.200 €

Sollte sich die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen an den Kosten nicht beteiligen, wird gemäß § 100 WHG, die untere Wasserbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg, als zuständige Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen, die Maßnahme anordnen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt, die finanzielle Beteiligung zum Ausbau der Vorflut  7/3/B2 durch den WBV Stepenitz- Maurine, in Höhe von ca. 1.200 EURO

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

1.200 EURO

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Anlagen

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