Beschlussvorlage - GV Damsh/15/9693

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 02.06.2015 ist die neue Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwick­lung (HERL M-V) für die Förderperiode 2014 bis 2020 in Kraft getreten.

Laut Aussage des Landwirtschaftsministeriums ist eine Förderung dieser Maßnahme nach der ILERL M-V vorstellbar.

 

Es soll die Zufahrt zur Alten Schmiede ausgebaut werden.

 

Eine Kurzerläuterung des Vorhabens befindet sich in Anlage.

 

Die aktuelle Kostenschätzung für die Maßnahme beläuft sich auf 241.731,54 EUR.

 

Die Förderquote nach der ILERL beträgt 65 %, mithin einen Betrag von 157.125,50 EUR.

 

Der verbleibende Eigenanteil beträgt 84.606,04 EUR (241.731,54 EUR ./. 157.125,50 EUR).

 

Durch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vermindert sich der verbleibende Eigenanteil.

 

Die Höhe der Straßenausbaubeiträge kann zurzeit nicht genau beziffert werden, wird sich aber schätzungsweise um die 6.000 EUR bewegen.

 

Der nach Abzug der Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen verbleibende Eigenanteil der Gemeinde Damshagen kann laut Aussage des Innenministeriums durch eine Sonderbedarfszuweisung weiter reduziert werden.

 

Eine Fördervoraussetzung der neuen ILERL M-V ist die Fassung eines Grundsatzbeschlusses über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahme.

Einen derartigen Beschluss gibt es noch nicht.

 

Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel oder auf eine Sonderbedarfszuweisung des Landes besteht nicht.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt wie folgt:

 

1.  Das Vorhaben „Ausbau der Zufahrt von der Klützer Straße bis zur Alten Schmiede wird durchgeführt.
 

2.  Die Finanzierung erfolgt mit Hilfe von Fördermitteln.

 

3.   Eine Finanzhilfe des Landes M-V (Sonderbedarfszuweisung) wird beantragt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ausgaben:              241.967,54 EUR Bau- und Baunebenkosten

 

Einnahmen:              157.125,50 EUR Fördermittel ILERL
                               6.000,00 EUR geschätzte Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen.

  60.000,00 EUR Sonderbedarfszuweisung

         Summe:              223.125,50 EUR                                         

 

Ausgehend von o.g. Finanzierungsmöglichkeit würde ein Anteil von 18.606,04 EUR bei der Gemeinde verbleiben.

Sollte eine Sonderbedarfszuweisung nicht gewährt werden, verbleiben Kosten in von Höhe 78.606,04 EUR bei der Gemeinde.

 

 

 

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