Beschlussvorlage - GV Kalkh/15/9587
Grunddaten
- Betreff:
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Satzung der Stadt Dassow über den Bebauungsplan Nr. 25 "Ferienhausgebiet Ortslage Barendorf-Süd"
Hier: Stellungnahme als Nachbargemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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Entscheidung
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17.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Dassow hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 mit der Gebietsbezeichnung "Ferienhausgebiet Ortslage Barendorf-Süd" im Oktober 2008 beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit mit dem im Juni 2009 beschlossenen Vorentwurf fand im Juli 2009 statt.
Zur weiteren Bearbeitung fehlten jedoch ein wirksamer Flächennutzungsplan und ein Landschaftsplan. Aus diesem Grund ruhte das Aufstellungsverfahren bis zum jetzigen Zeitpunkt. Da nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, führt die Stadt das Planverfahren mit dem Entwurf weiter.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes beabsichtigt die Stadt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Ferienhausgebietes am südlichen Rand der Ortslage Barendorf zu schaffen. Außerdem ist ein geringer Anteil Wohnbebauung vorgesehen.
Im Nordwesten des Plangebietes soll eine Grünfläche gestaltet werden. Neben der Integration eines vorhandenen Solls ist ebenso die Schaffung eines Teiches vorgesehen, der auch die Aufgaben eines Regenrückhaltebeckens übernehmen soll. Durch die Anlage eines Fußweges soll das Plangebiet mit dem bereits vorhandenen, nördlich gelegenen Ferienhausgebiet verbunden werden.
Die Planung sieht die Errichtung von etwa 22 Ferienhäusern sowie von drei Wohngebäuden, die als Einzel- oder Doppelhäuser der vorhandenen Bebauung angepasst werden sollen, vor. Damit reagiert die Stadt auf die anhaltende Nachfrage nach Grundstücken für die Bebauung mit Ferienhäusern und berücksichtigt den bestehenden Wohnraumbedarf innerhalb der Ortslage.
Die Anordnung der Häuser erfolgt als Verlängerung bzw. im rückwärtigen Bereich der vorhandenen, straßenbegleitenden Bebauung bzw. entlang der Planstraßen.
Die Gemeinde Kalkhorst kann Anregungen und Bedenken geltend machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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382,3 kB
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