Beschlussvorlage - GV Hokir/15/9608

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Möwenblick in Beckerwitz befindet sich zwischen der Bordanlage, der privaten Grundstücke und der Betonfläche der öffentlichen Straße, momentan ein ca. 50cm unbefestigter Banketenstreifen. Die Gemeinde ist als Straßenbaulastträger verpflichtet das anfallende Oberflächenwasser von den privaten Grundstücken fern zu halten, momentan ist dies nicht der Fall. Um eine ordnungsgemäße Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers sicherzustellen, ist es notwendig folgende Maßnahmen durchzuführen:

-          Setzen von 2 Straßeneinläufen

-          Auspflasterung des unbefestigten Seitenstreifens

-          Leitungsverlegung zur Vorflut

Die Leitungsverlegung zur Vorflut muß über privat Gelände erfolgen (lt. beiliegendem Luftbild). Dazu ist eine entsprechende Nutzungsvereinbarung mit dem Grundstückseigentümer zu schließen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die notwendige Baumaßnahme zur Regenwasserableitung der öffentlichen Straße „Möwenblick“. Die Einleitung des Regenwassers zur Vorflut erfolgt durch Verlegung der Leitung über Privatgelände. Mit dem Grundstückseigener ist eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

54101 – 52338001 ca. 4.000,00€

 

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Anlagen

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