Beschlussvorlage - SV Klütz/15/9588

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 18.02.2008 hat die Stadtvertretung den Grundsatzbeschluss gefasst, die Dorfstraße Niederklütz auszubauen. Gleichzeitig wurde die Art und Weise des Ausbaus beschlossen.

Grundparameter: 550 m Länge; Fahrbahn 3,50 m breit in Asphaltbauweise; jeweils links und rechts ein Gehweg von 1 m Breite aus Betonpflastersteinen.

 

Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt ist ein Ausbau nur mit Hilfe von Fördermitteln möglich.

 

Beantragt ist eine Zuwendung nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) Förderperiode 2007 bis 2013. Gleichzeitig ist für die Maßnahme eine Förderung in Form der Kofinanzierungshilfe beantragt.

Am 02.06.2015 ist nun die neue ILERL M-V für die Förderperiode 2014 bis 2020 in Kraft getreten. Durch das In-Kraft-Treten der neuen Richtlinie ist die alte Richtlinie außer Kraft getreten. Der Landkreis Nordwestmecklenburg als Bewilligungsbehörde teilte nun mit, dass alle vorliegenden, noch nicht bewilligten Förderanträge ihre Gültigkeit verlieren. Es sind neue Anträge nach der neuen ILERL M-V zu stellen. Die neue Antragstellung ist zurzeit in Bearbeitung.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich lt. Kostenschätzung vom 02.01.2015 auf rund 468.300 EUR.

 

Der Finanzierungsplan stellt sich wie folgt dar:

 

468.300 EUR Gesamtkosten

abzgl. 304.395 EUR 65 % Förderung gem. neuer ILERL M-V

 163.905 EUR verbleibender Teil

 

Der verbleibende Teil würde sich durch Straßenausbeiträge und eine mögliche Kofinanzierungshilfe verringern

 

Neue Sachstandsmitteilung:

 

Der Bauausschuss hat am 10.09.2015 folgende Empfehlung zur Beschlussfassung an die Stadtvertretung gegeben:

 

- Breite des Gehweges 1,50 Meter

- Breite der Fahrbahn 3,00 Meter

- Eine neue Beleuchtungsanlage ist zu installieren

- da sich angrenzend an den Kreuzungsbereich „Zur Mühle“ die unter Naturschutz stehende s.g. „Kippelsche Eiche“ befindet, schlägt das Planungsbüro die Befestigung der Oberfläche in diesem Bereich mit Natursteinpflaster vor, da eine Vollversiegelung hier nicht zulässig ist

 

Auf der Sitzung des Hauptausschusses am 28.09.2015 wurden folgende Festlegungen getroffen:

Frau Palm regt an, aufgrund der veralteten Kostenaufstellung eine Preissteigerungsklausel von 5 % einzurechnen.

Die Hauptausschussmitglieder diskutieren über die weitere Vorgehensweise.

 

Die Verwaltung wird aufgefordert:

- die Kosten lt. Hinweise zum Straßenbau aus dem Bauausschuss anzupassen.

- die Kostensteigerung zu berücksichtigen

- die Fördermittel ILERL M-V erneut zu beantragen

- den Kofi Antrag fristgerecht zu stellen

 

Bereits im Jahre 2008 entschied die Stadtvertretung, dass der Ausbau der Dorfstraße Niederklütz erfolgen soll.

Für die Maßnahme wurde ein ILERL-Fördermittelantrag gestellt.

Im Januar 2015 erfolgte eine Aktualisierung des Fördermittelantrages, hinsichtlich der Kostenanpassung; die Planung blieb unverändert.

Gleichzeitig wurde im Januar 2015 ein Antrag auf Finanzmittel aus dem Kofinanzierungsprogramm zur Reduzierung des Eigenanteils der Stadt Klütz gestellt. Der Antrag auf Kofi-Mittel wurde auf der März–Vergaberatssitzung behandelt, aber aufgrund der noch damals offenen Eigentumsverhältnisse zur erneuten Beratung auf die Oktober-Vergaberatssitzung 2015 verschoben.

Am 02.06.2015 ist die neue ILERL in Kraft getreten. Alle bestehenden ILERL-Altanträge mussten neu gestellt werden. Am 17.07.2015 erfolgte die erneute ILERL-Antragstellung für den Ausbau der Straße Niederklütz.

 

Für die Oktobersitzung des Vergaberates mussten die Antragsunterlagen bis spätesten August 2015 dem Innenministerium vorliegen. 

Zwischenzeitlich ist die Entscheidung getroffen worden, dass die Stadt Klütz eine 75% Finanzhilfe (Kofi) zur Deckung des Eigenanteils der Stadt Klütz erhält.

 

Die Verwaltung versucht mit den Fördermittelgebern, aufgrund der geänderten Planung, in Verhandlung zu treten um Möglicherweise eine Nachförderung zu erhalten. Ggf. erfolgt eine separate Antragstellung auf Fördermittel, für die Beleuchtungsanlage, aus dem Klimaschutzprogramm..

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Planung wie folgt anzupassen:

1. Breite des Gehweges 1,50 Meter

2. Breite der Fahrbahn 3,00 Meter

3. Eine neue Beleuchtungsanlage ist zu installieren

4. da sich angrenzend an den Kreuzungsbereich „Zur Mühle“ die unter Naturschutz stehende „Kippelsche Eiche“ befindet, erfolgt die Befestigung der Oberfläche in diesem Bereich mit Natursteinpflaster, da eine Vollversiegelung hier nicht zulässig ist

 

 

 

 

 

 

 

 

neuer Sachverhalt gem. Sitzung Bauausschuss vom 22.10.2015:

 

 Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

 

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt folgende Festlegungen für die Planung des Ausbaus der Dorfstraße in Niederklütz:

1)      Die Breite des Gehweges inklusive Bord wird auf 1,50 m festgesetzt.

2)      Die Breite der Straße wird auf 3,50 m festgesetzt.

3)      Die Pflasterung des Gehweges erfolgt in dem Pflaster, welches beim Gehwegbau Grundshagen verwendet wurde.

4)      Für die Laternen wird der Lampentyp gem. Festlegungen für die Ortsteile festgesetzt.

5)      Eine Leerrohrverlegung für die digitalen Medien wird festgesetzt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kann noch nicht genau beziffert werden

 

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Anlagen

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