Beschlussvorlage - SV Klütz/15/9648

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Entgeltordnung der Stadt Klütz über die Erhebung von Benutzungsentgelt für stadteigene Einrichtungen stammt vom 12. Juni 2012. Zudem existiert nunmehr auch eine 1. Änderung der Entgeltordnung vom 28. Mai 2015.

 

Nun soll eine 2. Änderung der Entgeltordnung erfolgen. Der Sozialausschuss unterbreitet den Vorschlag, dass künftig 100,00 € bei einer Nutzung des Jugendclubs von mehr als 6 Stunden bis 24 Stunden (inkl. Schlüsselübergabe) zu entrichten sind. Eine Unterteilung zwischen Einwohnern der Stadt Klütz und Auswärtigen erfolgt somit nicht mehr.

 

Der Sozialausschuss positioniert sich auch dahingehend, dass die Schlüsselübergabe und Abnahme des Jugendclubs künftig über die Amtsverwaltung abgewickelt werden sollte, somit kann nur noch eine Vermietung pro Wochenende erfolgen. Die Schlüsselübergabe müsste dann freitags bis 12.00 Uhr im Amt Klützer Winkel erfolgen und eine Rückgabe des Schlüssels, sowie eine Abnahme des Jugendclubs kann dann erst montags erfolgen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, dass die Jugendclubleiterin, die Schlüsselübergabe, sowie die Abnahme  des Jugendclubs nach Vermietung und die Schlüsselrückgabe auch weiterhin erledigt, jedoch ebenfalls nur am Freitag und Montag.

Für die Verwaltung wäre die Umsetzung der Schlüsselübergabe und Abnahme schwierig, hier sei zum Beispiel erwähnt, dass die Jugendclubleiterin das Inventar des Jugendclubs kennt, und schneller bzw. besser bei der Abnahme feststellen kann, wenn beispielsweise etwas vom Inventar fehlt oder beschädigt ist.

 

Wenn eine Vermietung über das Wochenende erfolgt, wären das mehr als 24 Stunden, somit müsste ein neuer Gebührensatz für die Vermietung über das Wochenende bzw. bei einer Nutzung von mehr als 24 Stunden bis zu 72 Stunden festgelegt werden. Die Verwaltung empfiehlt hier ein Nutzungsentgelt von 150,00 €.

 

In anderen Gemeinden des Amtes Klützer Winkel erfolgt die Schlüsselübergabe und Abnahme bei der Vermietung von kommunalen Objekten, ebenfalls nicht durch die Verwaltung, sondern durch Beschäftigte der Gemeinden bzw. durch die Jugendclubleiter.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz, beschließt die anliegende 2. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Klütz über die Erhebung von Benutzungsentgelten für stadteigene Einrichtungen..

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

02/36602/441100000

 

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Anlagen

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