Beschlussvorlage - SV Klütz/15/9583
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung von Maßnahmen zur Verbesserung des Strandes an der Wohlenberger Wiek
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Susanne Albert
- Verfasser/Antragsteller:
- Susanne Albert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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22.07.2015
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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22.07.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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31.08.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 25. Juni 2015 hat eine Beratung des Bauausschusses und des Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschusses der Stadt Klütz stattgefunden. Hierbei wurde mit dem Planungsbüro Mahnel und der Verwaltung der aktuelle Stand besprochen. Es wurde erläutert, was grundsätzlich im Strandbereich möglich ist. Zusätzliche Durchgänge im Strandröhricht sind nicht möglich, da in unmittelbarer Nähe Ausgleichspflanzungen durchgeführt werden müssten. Die Wiesen zwischen der Hecke und dem Wasser dürften gemäht werden, ohne einen weiteren Antrag bei der Naturschutzbehörde zu stellen. Pflegeschnitte an Hecken und Sanddornbüschen dürfen im Herbst durchgeführt werden.
Des Weiteren haben sich die beiden Ausschüsse darauf geeinigt, eine bestimmte Fläche besonders zu schützen und mit Hinweisschildern auszuweisen. Im Gegenzug dafür soll eine abgegrenzte Fläche so aufgearbeitet werden, dass dort überwiegend Sandstrand vorhanden ist. Durch diese Fläche kann die Stadt feststellen, ob diese Maßnahme Erfolg in der Zukunft hat und wie hoch die Bewirtschaftungskosten sind. Gegebenenfalls könnte man dann weitere Flächen beantragen. Als letzten Punkt soll ein Gespräch mit dem Investor erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass durch die aktuelle Entwicklung des SPA-Managementplanes die wirtschaftliche Nutzung des Anlegers stark eingegrenzt wird. Es ist möglich, dass der Investor nicht mehr in den Anleger investieren möchte. Sollte dies der Fall sein, strebt die Stadt an, den Anleger abreißen zu lassen. Hierdurch würde sich der Strömungsverlauf des Wassers ändern und somit auch der Bewuchs.