Beschlussvorlage - GV Bolte/15/9611

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die privaten Grundstücke in Redewisch Ausbau sind derzeit nicht an eine öffentliche Kanalisation angeschlossen. Die Abwasserentsorgung erfolgt zurzeit über private Kleinkläranlagen auf den Grundstücken. 

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg hat die Grundstückseigentümer aufgefordert, umgehend das anfallende Abwasser dem Zweckverband Grevesmühlen, als Abwasserbeseitigungspflichtigen, zu überlassen. Der zurzeit vorhandene Ablauf der alten Klärgruben muss demnach verschlossen/rückgebaut werden.

Eine biologische Kleinkläranlage kann nur dann genehmigt werden, wenn der Zweckverband einen entsprechenden Ausnahmeantrag bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg, nach Paragraph 40 (3) LWaG, stellt. Nach Genehmigung des Ausnahmeantrages haben die Grundstückseigentümer dann die Möglichkeit die vorhandenen Kleinkläranlagen an die allgemein anerkannten Regeln der Technik für biologische Kleinkläranlagen anzupassen bzw. neue Kleinkläranlagen zu errichten.

Durch die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird mittelfristig (in den nächsten 10 Jahren), keine Erschließung für Schmutzwasser, in der Ortslage Redewisch Ausbau, erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, mittelfristig (in den nächsten 10 Jahren), keine Erschließungsmaßnahmen Schmutzwasser/öffentliche Kanalisierung für die Ortslage Redewische Ausbau durchzuführen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Zweckverband Grevesmühlen aufzufordern, bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg, eine Ausnahmegenehmigung nach Paragraph 40 (3) LWaG zu beantragen, damit die Grundstückseigentümer die Möglichkeit haben die vorhandenen Kleinkläranlagen  an die allgemein anerkannten Regeln der Technik einer Biologische Kleinkläranlage anzupassen/umzurüsten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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