Beschlussvorlage - GV Bolte/15/9610

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Gemeindevertretersitzung am 28.05.2015 fassten die anwesenden Ausschussmitglieder, einheitlich, folgenden Beschluss, zur Aufstellung eines Holzspielgerätes auf dem Schulhof der Grundschule Ostseebad Boltenhagen:

  • Dem Schulförderverein wird das Sondernutzungsrecht auf dem gemeindeeigenen Grundstück gestattet.
  • Der Spielplatz wird in die Umgestaltung des Schulhofes mit einbezogen.
  • Die Wartung/Unterhaltung wird ebenfalls von dem Schulförderverein übernommen

 

Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile hat sich der Schulförderverein entschieden, eine Kletteranlage aus feuerverzinktem Stahlrohr, der Fa. Kompan aus der Serie „Galaxy“, zu erwerben. Die Anschaffungskosten sowie die Aufbaukosten gehen zu Lasten des Schulfördervereins. Die Gemeinde stellt die Fläche auf dem Schulhof zur Verfügung. Die Integration der Kletteranlage in das Gesamtkonzept „Schulhofneugestaltung“ wurde durch das beauftragte Planungsbüro „Plan Akzent“ vorgenommen (siehe Anlage).

Nun mehr bedarf es der Aufhebung des bereits gefassten Beschlusses und der Beschluss Neufassung für die Aufstellung der Kletteranlage.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dass der gefasste Beschluss vom 28.05.2015 aufgehoben wird.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,

  • Dem Schulförderverein wird gestattet auf den gemeindeeigenen Grundstück die Kletteranlage „ENIF“ der Serie Galaxy von der Fa. Kompan aufzustellen
  • Die Kletteranlage wird in die Umgestaltung des Schulhofes mit einbezogen
  • Die Kletteranlage geht nach Übergabe, durch den Schulförderverein, in das Eigentum der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über
  • Die Wartung/Unterhaltung der Kletteranlage werden von der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen übernommen

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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