Beschlussvorlage - GV Bolte/15/9560
Grunddaten
- Betreff:
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Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Gebiet westlicher Ortseingang zwischen Wichmannsdorf und Sport- und Freizeitanlage
hier: Teilung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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07.07.2015
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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30.07.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen führt das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 36 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Gebiet westlicher Ortseingang zwischen Wichmannsdorf und Sport- und Freizeitanlage als zweistufiges Verfahren durch.
Die Zielsetzungen für die Entwicklung des Gebietes wurden formuliert. Bei der Planung werden die gesamtheitlichen Anforderungen des Ostseebades Boltenhagen an eine verbesserte infrastrukturelle Ausstattung berücksichtigt. Die Erkenntnisse aus dem Flächennutzungsplan bezüglich der Bereitstellung von Flächen für sportive Infrastruktur und Freizeitinfrastruktur sowie die Anforderungen an eine verbesserte verkehrliche Situation werden beachtet.
Vordergründig und besonders wichtig für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen als Basis für die Realisierung der saisonalen Parkplätze südlich der Straße zum Klärwerk in Verbindung mit dem Shuttle-Verkehr im Ostseebad Boltenhagen. Damit eng verbunden ist die verkehrliche Entlastung der Ortslagen des Ostseebades, insbesondere der Ostseeallee, welche zur Steigerung der Aufenthaltsqualität beiträgt.
Für den südlichen Teilbereich geht die Gemeinde davon aus, dass hier die Rechtskraft der Planung schneller als für den nördlichen Teilbereich zu erreichen ist. Somit soll der bislang als Bebauungsplan Nr. 36 im Aufstellungsverfahren befindliche Bebauungsplan geteilt werden.
Die Teilung des bisherigen Geltungsbereiches wird somit in den nördlichen und südlichen Teil erfolgen. Es werden zwei Varianten in Betracht gezogen:
- Variante 1: unter Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse:
Die nördlich der Straße zum Klärwerk geplanten Nutzungen (SO 1 nördlicher Teil, Grünflächen mit Wall und Parkplatz/ Parkdeck) und eine Teilfläche der geplanten Straßenverkehrsfläche mit Kreisverkehr sind von der Teilung berührt. Die aufgeführten geplanten Nutzungen (SO 1 nördlicher Teil, Grünflächen mit Wall und Parkplatz/ Parkdeck) werden im Bebauungsplan Nr. 36.2 weiter geführt. Die Planung der Straßenverkehrsfläche wäre dahingehend zu konzeptionieren und festzusetzen, dass die Konfliktlösung mit einem der beiden Bebauungspläne erfolgt. Diese Teilungsvariante steht der Realisierung des geplanten Kreisverkehrs entgegen.
Der "Abwägungsunterlage für die Anlage eines Kreisverkehrs" vom 5. November 2014, erstellt vom Ing.-Büro Höger und Partner GmbH, ist zu entnehmen, dass neben dem Kreisverkehr die Variante 5 (Knotenpunkt mit einseitiger Aufweitung für Linksabbiegespur mit Lichtsignalanlage) in der Gesamtbewertung der verkehrstechnischen Ansprüche als beste Lösung herausgearbeitet wurde.
Die schallschutztechnische Untersuchung wäre zu überprüfen hinsichtlich der Auswirkungen auf die vorhandene Bebauung.
- Variante 2: unter Berücksichtigung der geplanten Nutzungen.
Die aufgeführten geplanten Nutzungen (SO 1 nördlicher Teil, Grünflächen mit Wall und Parkplatz/ Parkdeck) werden im Bebauungsplan Nr. 36.2 weiter geführt. Die geplante Straße mit Kreisverkehr bleibt vollständig im Bebauungsplan Nr. 36.1.
Die schallschutztechnische Untersuchung wäre zu überprüfen hinsichtlich der Auswirkungen auf die vorhandene Bebauung.
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat bereits die Darstellungen des Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung der Planungsziele für das gesamte Plangebiet angepasst. Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde genehmigt und besitzt Wirksamkeit. Die Bekanntmachung der Genehmigung erfolgte.
Die weitere Bearbeitung der Planunterlagen erfolgt nach Beschluss der Gemeindevertretung über die Teilung des Geltungsbereiches unter Berücksichtigung der von der Gemeindevertretung beschlossenen Varianten und entsprechenden Zielsetzungen für den Ausbau der Straße.
In Folge der Teilung des Bebauungsplanes wäre es notwendig, die Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut für die jeweiligen Bebauungspläne (Nr. 36.1 und 36.2) durchzuführen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Teilung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 36. Fortan wird das Aufstellungsverfahren für den südlichen und den nördlichen Bereich jeweils getrennt fortgeführt als Bebauungsplan Nr. 36.1 (südlicher Geltungsbereich) und als Bebauungsplan Nr. 36.2 (nördlicher Geltungsbereich).
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt Variante 1 / Variante 2 (Entscheidung der Gemeindevertretung) weiter zu verfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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