Beschlussvorlage - GV Bolte/15/9557

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf einem Teilbereich des ehemaligen Sportplatzes in Boltenhagen in der Ostseeallee (Flur 1, FLS 133/3) besteht die Absicht eine vollstationäre Pflegeeinrichtung mit 88 Plätzen, wovon 40 für Demenzerkrankte vorgesehen sind, zu errichten. Auf der Übersichtskarte ist die ungefähre Lage des Vorhabens auf dem Grundstück zu erkennen. Grundsätzliche Festsetzungen zur Bauweise und Gestaltung (Höhe, Anzahl der Vollgeschosse, etc.) sind im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens zu klären. Die Gemeinde hat darüber zu beraten, ob die Ansiedlung eines Pflegeheims auf dem ehemaligen Sportplatz in der Ostseeallee grundsätzlich den Vorstellungen der Gemeinde entspricht und im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens weiterverfolgt werden kann.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, der Ansiedlung eines Pflegeheims auf dem ehemaligen Sportplatz in der Ostseeallee (Flur 1, FLS 133/3) und dem dafür notwendigem Bauleitplanverfahren zuzustimmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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