Beschlussvorlage - GV Ziero/15/9605

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In 2009 erfolgte die Fördermittelbeantragung für die Maßnahme „ländlicher Wegebau von der K 22 bis Fliemstorfer Weg und Fliemstorfer Weg bis Amselweg“.

In 2012 wurde die Gesamtmaßnahme in 2 Bauabschnitte geteilt.

Der 1. Bauabschnitt von der Fliemstorfer Straße bis zur Kreisstraße K22 in Richtung Wismar wurde über den ländlichen Wegebau in 2012 gefördert und somit ausgebaut. Die Gewährung der Fördermittel erfolgte auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) für die Förderperiode 2007 - 2013. Die Förderquote betrug 65 % der zuwendungsfähigen Nettokosten.

 

Für den 2. Bauabschnitt „Fliemstorfer Weg selbst bis Abzweig Amselweg“ (Übersichtskarte in Anlage) liegt noch ein Alt-Fördermittelantrag vor. Registriert ist der Antrag unter der Nr. 02/12LR.

Die mögliche Förderquote gem. der alten ILERL M-V belief sich auf 90 % der zuwendungsfähigen Nettokosten, wobei 12,5 % der Fördermittel von der Kommune als sogen. kommunaler Kofinanzierungsanteil getragen hätten werden müssen. Die relativ hohe Förderquote resultiert daraus, dass seitens des Fördermittelgebers dieser Bauabschnitt als eher touristische Wegeführung betrachtet wird.

 

Am 02.06.2015 ist nun die neue ILERL M-V für die Förderperiode 2014 bis 2020 in Kraft getreten. Durch das In-Kraft-Treten der neuen Richtlinie ist die alte Richtlinie außer Kraft getreten. Der Landkreis Nordwestmecklenburg als Bewilligungsbehörde teilte nun mit, dass alle, noch nicht bewilligten Förderanträge ihre Gültigkeit verlieren. Es sind neue Anträge nach der neuen ILERL M-V zu stellen.

 

Die neue ILERL M-V enthält einige Änderungen. So ändern sich neben der Förderquote auch einige Fördervoraussetzungen, unter welchen überhaupt Fördermittel ausgereicht werden.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich lt. aktueller Kostenschätzung auf rund 160.000 EUR.

 

Nach Förderung von 80 % vom Brutto 160.000 EUR bleiben ca. 32.000 EUR als Gemeindeanteil.

 

Die 80 %, also 128.000 EUR, sind aber auch keine reine Fördersumme, sondern enthalten einen sogenannten „Kofinanzierungsanteil“ von 25 %, also ca. 32.000 EUR, die die Gemeinde zu übernehmen hat.

 

 

 

 

 

 

 

Die reine Fördersumme beträgt also nur 96.000 EUR; der Gemeindeanteil beträgt

2 * 32.000 EUR, also 64.000 EUR.

Diese 2 * 32.000 EUR können wiederum teilweise über Mittel des Landes (Finanzhilfe) erstattet werden.

 

Eine Fördervoraussetzung der neuen ILERL M-V ist die Fassung eines Grundsatzbeschlusses über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahme. Einen derartigen Beschluss gibt es noch nicht.

 

Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel oder auf eine Finanzhilfe des Landes besteht nicht.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt wie folgt:

  1. Das Vorhaben „Ausbau des Weges zwischen Zierow und Fliemstorf 2. Bauabschnitt (Fliemstorfer Weg bis Abzweig Amselweg)“ wird durchgeführt.
  2. Die Finanzierung erfolgt mit Hilfe von Fördermitteln.
  3. Eine Finanzhilfe des Landes M-V wird beantragt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ausgaben:               160.000 EUR

  32.000 EUR Kofi-Anteil der Gemeinde

Einnahmen:               128.000 EUR Fördermittel

32.000 EUR Finanzhilfe des Landes
                               (das entspricht 50 % des Gemeindeanteils)

 

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Anlagen

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