Beschlussvorlage - GV Bolte/15/9488

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach der Mindeststärkenverordnung wurde die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im Jahr 1997 als Feuerwehr mit Grundausstattung eingestuft. Ihr Tätigkeitsbereich erstreckt sich somit über das gesamte Gebiet der Gemeinde. Im Rahmen der Nachbarschaftshilfe nach § 2 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für das Landmecklenburg-Vorpommern wird die Freiwillige Feuerwehr Boltenhagen ebenfalls bei Bränden und anderen Notfällen in den amtsangehörigen Gemeinden eingesetzt. Ein erhöhtes Gefahrenrisiko besteht insbesondere durch die natürlichen Gegebenheiten (Strand, Dünen, Waldgebiete und Felder) als auch durch die touristische Nutzung (Bäderverkehr, Urlauberdörfer, Campingplätze, Hotels und die Marina Tarnewitz) sowie touristische Höhepunkte.

Auf Grund des Alters (Baujahr 1991) des vorhandenen Löschgruppenfahrzeuges (LF 16-12) gestalten sich die erforderlichen Instandsetzungen in Bezug auf die nicht mehr lieferbaren Ersatzteile sehr schwierig.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 20) für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, alle notwendigen Förderanträge zu stellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten in Höhe von ca. 360.000,00 EURO ohne Fördermittel

 

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Anlagen

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