Beschlussvorlage - GV Kalkh/15/9526

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund von Hinweisen des Investors wird sich die geplante Realisierung des Vorhabens über den im VE-Plan festgesetzten Rahmen von fünf Jahren erstrecken.

Nach Rücksprachen beim LK NWM, Bereich Bauleitplanung, wäre es deshalb günstiger den VE-Plan in einen Bebauungsplan nach § 10 BauNVO – Sondergebiete, die der Erholung dienen - mit der Festsetzung Sondergebiet „Ferienhof Elmenhorst“, Dorfstraße 65 zu wandeln.

Ergänzend zu diesem Plan ist ein städtebaulicher Vertrag zu erarbeiten, der die Modalitäten der Umsetzung regelt und alle Kosten von der Gemeinde fern hält.

Die Gemeinde beschließt den im Verfahren befindlichen VE-Plan Nr. 1 für das Gebiet „Ferienhof Elmenhorst“, Dorfstraße 65 als Bebauungsplan Nr. 23 für das Sondergebiet „Fereinhof Elmenhorst“ fortzuführen. Die Kosten hierfür übernimmt der Investor des Planvorhabens.

Gemäß den Abstimmungen mit dem Landkreis sind die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGB über die Umwandlung zu informieren.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Umwandlung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Ferienhof Elmenhorst“, Dorfstraße 65 in den Bebauungsplan Nr. 23 für das Sondergebiet „Ferienhof Elmenhorst“, Dorfstraße 65.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Investor getragen

 

Loading...