Beschlussvorlage - GV Damsh/15/9495
Grunddaten
- Betreff:
-
Abstufung der Kreisstraße K 18 zur Gemeindestraße zwischen Damshagen und Warnow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Susanne Albert
- Verfasser/Antragsteller:
- Susanne Albert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Damshagen
|
Vorberatung
|
|
|
07.07.2015
| |||
●
Gestoppt
|
|
Hauptausschuss der Gemeinde Damshagen
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Damshagen
|
Entscheidung
|
|
|
15.07.2015
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Landkreis Nordwestmecklenburg bittet die Gemeinde Damshagen um eine Stellungnahme zur Abstufung der Kreisstraße K18 zur Gemeindestraße.
Hintergrund der Maßnahme ist, dass der Landkreis die Kreisstraße ausbauen wollte.
Aufgrund der beengten Verhältnisse in der Ortsdurchfahrt Warnow wären zur Herstellung eines einer Kreisstraße entsprechenden Straßenprofils von 6,00 m Straßenbreite, ca. 75 Bäume zu fällen. Im Zuge der Beteiligung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung des Vorhabens ist von zwei anerkannten Naturschutzverbänden als Alternativvariante gefordert worden, auf den vorgesehenen Ausbaustandard einer Kreisstraße zu verzichten und damit die Baumfällungen zu vermeiden. Begründet wird dies mit dem im weiteren Verlauf der Straße vorhandenen, nicht einer Kreisstraße entsprechenden Straßenprofil und der Bedeutung der Straße. Verbunden wäre diese Variante mit der Abstufung der Kreisstraße K 18 zwischen Warnow und Damshagen zu einer Gemeindestraße, um einen geringeren Ausbaustandard der Straße und damit eine geringere Straßenbreite vorsehen zu können.
Die K 18 ist in einem schlechten baulichen Zustand und müsste dringend saniert werden. Die Gemeinde ist grundsätzlich verpflichtet, nur finanzielle Belastungen einzugehen, zu denen sie gesetzlich verpflichtet ist. Gemäß § 3 Nr. 2 Straßen- und Wegegesetz M-V(StrWG) sind die Voraussetzungen für die Einordnung als Kreisstraße weiterhin gegeben.
Sollte es zu einem offiziellen Anhörungsverfahren kommen und eine Abstufung angestrebt werden, ist es zu empfehlen das Verfahren durch einen Anwalt betreuen zu lassen. Der Anwalt Dr. Philipp Groteloh, der Kanzlei Dr. Kluth & von Zech, Rechtsanwalt aus Wittenburg betreut bereits das Abstufungsverfahren der K 22 für die Gemeinde Zierow. Aus diesem Grund ist er fachlich zu empfehlen.
Im Bauausschuss der Gemeinde Damshagen wurde über den Sachverhalt diskutiert. Falls es zu einem Verfahren kommen sollte, soll ein gemeinsamer Anwalt in Abstimmung mit der Gemeinde Warnow beauftragt werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt, die geplante Abstufung der K 18 zur Gemeindestraße abzulehnen und im Falle eines Verfahrens den Anwalt Dr. Philipp Groteloh, Dr. Kluth & von Zech, Rechtsanwalt aus Wittenburg zu beauftragen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt, die geplante Abstufung der K 18 zur Gemeindestraße abzulehnen und im Falle eines Verfahrens sich mit der Gemeinde Warnow über einen gemeinsamen Anwalt abzustimmen und zu beauftragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
2
|
(wie Dokument)
|
345,1 kB
|