Beschlussvorlage - GV Damsh/15/9478

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindestraße (Pariner Weg) zwischen Damshagen und Parin wird als Hauptverkehrsweg genutzt. Die eigentliche Wegführung nach Parin soll jedoch von Damshagen über Rolofshagen nach Parin verlaufen und ist verkehrsrechtlich ausgeschildert. Der öffentliche Nahverkehr, die rettungsdienstliche Versorgung, sowie die Ver- und Entsorgung des Ortes Parin erfolgt über die vorgesehene Strecke über Rolofshagen.

Der Pariner Weg ist mit zwei Betonplattenspuren ausgebaut, ca. 50 m im Wald sind aus Naturschutzgründen unbefestigt. Fußgänger und Radfahrer, die diesen Weg ebenfalls regelmäßig nutzen, haben kaum die Möglichkeit auszuweichen. Begegnungsverkehr ist problematisch auf dieser Strecke.

Gemäß § 9 (2)  Straßen – und Wegegesetz M-V (StrWG M-V) kann aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles die Straßenaufsichtsbehörde die Straße einziehen oder die Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise beschränken (Teileinziehung). Der Pariner Weg ist baulich nicht für so einen hohen Verkehr ausgelegt. Fußgänger und Fahrradfahrer werden ebenfalls durch den Verkehr gefährdet. Die Lösung wäre nach § 9 (2) StrWG M-V eine Teileinziehung, das heißt die Straße wäre nur noch für den landwirtschaftlichen Betrieb, Radfahrer und Fußgänger frei. Der restliche Verkehr muss dann die ursprünglich vorgesehene Wegführung über Rolofshagen nach Parin nutzen. Nachdem die Gemeinde sich eventuell für eine Teileinziehung entschieden hat, muss ein entsprechender Antrag beim Landkreis Nordwestmecklenburg gestellt werden. Der Landkreis hat die Straßenaufsicht über Gemeindestraßen und entscheidet über den gestellten Antrag.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt, die Teileinziehung der Straße zwischen Damshagen und Parin beim Landkreis Nordwestmecklenburg zu beantragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Abnahme und Erneuerung Beschilderung, Kosten ca. 500,00 €

 

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Anlagen

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