Beschlussvorlage - SV Klütz/15/9590

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt ist ein Ausbau nur mit Hilfe von Fördermitteln möglich.

Potentiell kommt eine Zuwendung nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) in Betracht.

Ebenfalls ist für die Maßnahme eine Förderung in Form der Kofinanzierungshilfe möglich.

Am 02.06.2015 ist nun die neue ILERL M-V für die Förderperiode 2014 bis 2020 in Kraft getreten. Durch das In-Kraft-Treten der neuen Richtlinie ist die alte Richtlinie außer Kraft getreten. Für das Vorhaben „Wanderweg Am Klützer Bach 2.BA“ ist ein Antrag entsprechend der neuen Richtlinie erforderlich.

Eine Fördervoraussetzung gemäß neuer ILER M-V ist, dass ein Grundsatzbeschluss über die Durchführung und Finanzierung des Vorhabens gefasst werden muss.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Baumaßnahme „Wanderweg Am Klützer Bach 2.BA“ durchzuführen. Ein Teil der Ausgaben wurde bereits im Haushalt der Stadt Klütz für 2015 berücksichtigt. Für die Baumaßnahme werden Fördermittel eingeworben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten: können noch nicht genau beziffert werden; im Haushalt 2015 sind 150.000,00€ veranschlagt.

Potentielle Einnahmen Fördermittel: 65%

 

 

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