Beschlussvorlage - SV Klütz/15/9580

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In einem Gespräch am 17. Juni 2015 zwischen Vertretern der Stadt Klütz (Frau Renate Menzel), der Kreismusikschule „Carl Orff“ (Herrn Kessler), der Kindertagesstätte „Klützer Schloßspatzen“ (Frau Boschek) und des Elternrates der Kindertagesstätte (Frau Retzlaff) verständigten sich vorstehend genannte Teilnehmer darüber, dass ab dem Schuljahr 2015/16 alle Vorschulkinder eine musikalische Früherziehung während der Betreuungszeiten kostenlos erhalten sollen. Somit wird allen Kindern, unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern, die Teilnahme an der musikalischen Früherziehung ermöglicht. Das Angebot soll für den Zeitraum des kommenden Schuljahres gelten; da das Schuljahr tatsächlich erst am 31. August 2015 beginnt, also im Zeitraum vom 1. September 2015 bis zum 31. Juli 2016. Die Kosten für ein Schuljahr belaufen sich auf 3.840,00 Euro.

 

Da die Stadt Klütz sich in der Haushaltskonsolidierung und darüber hinaus zurzeit noch in der vorläufigen Haushaltsführung befindet, ist die Notwendigkeit der Ausgabe gesondert zu begründen. Um allen Vorschulkindern gleiche Chancen auf musikalische Früherziehung zu ermöglichen, ist die Notwendigkeit aus sozialen Gründen gegeben.

 

Für die Kinder der Kindertagesstätte „Klützer Schloßspatzen“ im Alter von 3 bis 5 Jahren wird durch die Kreismusikschule bereits die musikalische Früherziehung angeboten. Diese müssen die Eltern über einen Vertrag mit der Kreismusikschule selbst finanzieren. Derartige Verträge werden für die Kinder im Vorschulalter dann ruhend gestellt und können später auf Wunsch wieder aufleben.

 

Eine Kooperationsvereinbarung zwischen Träger, Kreismusikschule und Stadt Klütz ist in Erarbeitung, liegt aber zurzeit noch nicht vor. Durch den Kita-Träger ist mit dem Jugendamt des Landkreises Nordwestmecklenburg zudem im Vorfeld die Zulässigkeit der hier besprochenen Vorgehensweise abzustimmen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,  vorbehaltlich der Bestätigung des Jugendamtes zur Zulässigkeit dieses Angebotes für die musikalische Früherziehung der Vorschulkinder in der Kindertagesstätte „Klützer Schloßspatzen“ einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 1.280,00 Euro für das Kalenderjahr 2015 bereitzustellen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

1.280,00 Euro für das Jahr 2015 – Mittel sind nicht im Haushaltsplan enthalten, werden aber  durch Einsparungen im Deckungskreis 11 gedeckt werden

Die Ausgabe wird aus sozialen Gründen als notwendig erachtet.

Für das Haushaltsjahr 2016 sind die entsprechenden Mittel einzuplanen.

 

 

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