Beschlussvorlage - GV Damsh/15/9497

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Damshagen stellt die 1. Änderung des Beabuungsplanes Nr. 3 für zwei Teilbereiche auf. Im nördlichen Teil ist die Festsetzung eines Sondergebietes für Ferienhäuser nach § 10 BauNVO vorgesehen. Im südlichen Teil erfolgt die Rücknahme einer Fläche.

Die Gemeinde Damshagen passt den Teilflächennutzungsplan im Parallelverfahren an. Es handelt sich um die 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes.

Der Aufstellungsbeschluss über die 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes wird für den in der Anlage dargestellten Bereich (Vorentwurf) gefasst. Der Änderungsbereich berücksichtigt nördliche Teile in der Ortslage Parin. Anstelle der bisher dargestellten gemischten Bauflächen und der Flächen für Landwirtschaft werden Sondergebiete für Ferienhäuser und eine Parkanlage zur Berücksichtigung von Flächen für die Regenwasserrückhaltung und den gedrosselten Abfluss berücksichtigt. Die Änderung des Bebauungsplanes im südlichen Teil  berührt die Belange des Teilflächennutzungsplanes nicht. Deshalb wird dies in der Änderung des Teilflächennutzungsplanes nicht beachtet. 

 

Die Planungsziele der Gemeinde werden in der Änderung des Teilflächennutzungsplanes dargestellt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen fasst den Beschluss zur Aufstellung der 3. des Teilflächennutzungsplanes für die ehemalige Gemeinde Parin.
  2. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Parin befindet sich im nördlichen Teil der Ortslage Parin.

Er wird wie folgt begrenzt:

 

-          im Norden:                                           durch Flächen für die Landwirtschaft,

                                                       

-          im Osten:                                             durch Flächen für die Landwirtschaft,

 

-          im Süden:                                          durch vorhandene bebaute Flächen,

 

-          im südöstlichen Teil:                             durch bereits bebaute Grundstücke,

 

-          im südwestlichen Teil:               durch Flächen gemäß Festsetzung des Bebauungsplanes

Nr. 3 (Mischgebiete),

 

-          im Westen:                                           durch bebaute Flächen und den vorhandenen Teich.

 

  1. Das Planungsziel besteht in der Darstellung von Flächen für das Sondergebiet für Ferienhäuser und der Parkanlage.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen billigt die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Klützer Winkel erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung soll schriftlich erfolgen.
  6. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Wird vom Investor getragen.

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Anlagen

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