Beschlussvorlage - GV Bolte/15/9560

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Teilung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 36. Fortan wird das Aufstellungsverfahren für den südlichen und den nördlichen Bereich jeweils getrennt fortgeführt als Bebauungsplan Nr. 36.1 (südlicher Geltungsbereich) und als Bebauungsplan Nr. 36.2 (nördlicher Geltungsbereich).

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt Variante 1 / Variante 2 (Entscheidung der Gemeindevertretung) weiter zu verfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Wird teilw. von der Gemeinde getragen.

 

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Anlagen

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