Beschlussvorlage - GV Hokir/15/9549

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen plant einen Ersatzneubau für die Kindertagesstätte in Beckerwitz. Bisher war der Standort der alten Kita in Beckerwitz bzw. das angrenzende Nachbargrundstück für den Neubau vorgesehen. Aufgrund der Probleme beim Erwerb des benachbarten Grundstücks wurde, in der letzten Arbeitsgruppe zum Kita Neubau, der Standort Zwischen ehemaliger Schule und Sportplatz in Hohenkirchen vorgeschlagen. Das Grundstück befindet sich bereits im Eigentum der Gemeinde und im Flächennutzungsplan ist das Gebiet als Fläche für den Gemeinbedarf  vorgesehen. Insofern ist nach Abstimmung mit dem LK NWM eine Kita-Bebauung auf dem Grundstück planungsrechtlich zulässig.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt dem neuen Standort für den Kita –Ersatzneubau auf dem gemeindeeigenem Grundstück zwischen ehemaliger Schule und Sportplatz in Hohenkirchen zuzustimmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

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Anlagen

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