Beschlussvorlage - GV Kalkh/15/9534

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die während der frühzeitigen Auslegung im März / April 2013 zum VE-Plan Nr. 1 „Ferienhof Elmenhorst“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und mit folgendem Ergebnis gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen:

Berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

-          Staatliches Amt für Landwirtschaft u. Umwelt WM vom 28.03.2013

-          Deutsche Telekom AG vom 17.05.2013

-          E.ON edis AG vom 06.03.2013

-          Freiwillige Feuerwehr ü. Amt Klützer Winkel vom 16.04.2013

-          Nachbargemeinde Stadt Dassow vom 10.04.2013

teilweise berücksichtigt werden:

-          Landkreis Nordwestmecklenburg vom 05.04.2013

 

nicht berücksichtigt werden: keine.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die frühzeitigen Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Absatz 7 und § 1a Absatz 2 Satz 3 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Ferienhof Elmenhorst“, Planungsstand: Januar 2013.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die zu berücksichtigenden Hinweise und Anregungen, die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebracht wurden, einzuarbeiten.

Die Behörden und sonstigen Träger sind vom Ergebnis der frühzeitigen Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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