Beschlussvorlage - GV Kalkh/15/9529

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (Rechtskraft der 5. Änderung des Teil-F-Planes aus dem Jahr 2012) soll gemäß § 5 Abs.1 BauGB erneut geändert werden. Hintergrund ist die Übernahme des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 (jetzt B-Plan Nr. 23 „Ferienhof Elmenhorst“ im Ortsteil Elmenhorst.

Zu dieser Planung fand im März/April 2013 die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Behörden und Träger Öffentlicher Belange statt. Die während dieser Auslegungen vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden erfordern ebenfalls die Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes. Die Änderung für den Teilbereich des B-Planes kann als vereinfachtes Verfahren im Parallelverfahren durchgeführt werden.

Die zu berücksichtigenden Belange wurden in die Planfassung Juni 2015 eingearbeitet.

Der Entwurf der 6. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

Der Entwurf mit der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Stellungnahmen zum Entwurf der 6. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes können bis zum Ende der öffentlichen Auslegung abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden über die öffentliche Auslegung benachrichtigt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt den Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Kalkhorst nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Investor getragen.

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Anlagen

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