Beschlussvorlage - GV Kalkh/15/9529
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Kalkhorst nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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Vorberatung
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23.06.2015
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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16.07.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (Rechtskraft der 5. Änderung des Teil-F-Planes aus dem Jahr 2012) soll gemäß § 5 Abs.1 BauGB erneut geändert werden. Hintergrund ist die Übernahme des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 (jetzt B-Plan Nr. 23 „Ferienhof Elmenhorst“ im Ortsteil Elmenhorst.
Zu dieser Planung fand im März/April 2013 die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Behörden und Träger Öffentlicher Belange statt. Die während dieser Auslegungen vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden erfordern ebenfalls die Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes. Die Änderung für den Teilbereich des B-Planes kann als vereinfachtes Verfahren im Parallelverfahren durchgeführt werden.
Die zu berücksichtigenden Belange wurden in die Planfassung Juni 2015 eingearbeitet.
Der Entwurf der 6. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
Der Entwurf mit der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Stellungnahmen zum Entwurf der 6. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes können bis zum Ende der öffentlichen Auslegung abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden über die öffentliche Auslegung benachrichtigt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt den Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Kalkhorst nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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262,6 kB
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