Beschlussvorlage - SV Klütz/15/9519

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz beabsichtigt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 der Stadt Klütz für den westlichen Teil der Ortslage Goldbeck den Flächennutzungsplan zu ändern.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 35 sollen Flächen im westlichen Bereich der Ortslage Goldbeck planungsrechtlich für eine Wohnbebauung vorbereitet werden. Darüber hinaus ist der Geltungsbereich so gewählt, dass die bereits bebauten bzw. vorgeprägten Flächen im Süden in das Gesamtkonzept eingebunden werden können. Eine genaue Auseinandersetzung hinsichtlich der Planungsabsichten wird im weiteren Verfahren konkretisiert. Der Bebauungsplan Nr. 35 wird im „Normalverfahren“ aufgestellt.

Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 35 sind im Flächennutzungsplan bislang als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Entsprechend der Zielstellungen des Bebauungsplanes Nr. 35 ist der Flächennutzungsplan zu ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35. Der Bebauungsplan Nr. 35 nimmt nur einen Teil des Bereiches der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes ein.

Da neben dem Wohnen auch eine das Wohnen nicht störende gewerbliche Nutzung als Ziel angesehen wird, soll eine entsprechende Darstellung der Art der baulichen Nutzung vorgenommen werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35.
  2. Der Planbereich befindet sich im Westen der Ortslage Goldbeck und wird wie folgt begrenzt:

nördlich:von der Dorfstraße,

westlich:von einem von der Dorfstraße abgehenden Weg/Straße (Zufahrt zum ehemaligen Gutshaus) und von landwirtschaftlichen Flächen,

südöstlich:vom ehemaligen Gutshof und ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäuderesten sowie von Flächen für die Landwirtschaft,

nordöstlich:von Flächen für die Landwirtschaft und der Ortslage Goldbeck.

Das Plangebiet ist dem beigefügten Plan zu entnehmen.

 

 

 

 

Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

- planungsrechtliche Vorbereitung von Flächen für das Wohnen und das Wohnen nicht störendes Gewerbe.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Investor getragen.

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Anlagen

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