Beschlussvorlage - SV Klütz/15/9491

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hat den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 für den Ortsbereich Hohen Schönberg gefasst.  Ziel der Gemeinde ist die bauliche Ergänzung der Flächen am östlichen Siedlungsbereich südlich der L01. Unter Berücksichtigung der Charakteristik eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO soll die bestehende Wohnnutzung durch nicht störende gewerbliche Nutzungen sowie gesundheitliche bzw. soziale ergänzt werden. Gesamtheitlich sieht das

Nutzungskonzept eine verträgliche und harmonische Mischung verschiedener Nutzungen - Wohnen, Kunstgewerbe und Therapie - vor.

Das städtebauliche Nutzungskonzept sieht vor, dass das derzeit leerstehende Feuerwehrgebäude für kunstgewerbliche Zwecke (z.B. Galerie und Werkstatt) genutzt werden könnte. Weiterhin könnten Außenflächen für die Präsentation der Kunstgegenstände berücksichtigt werden.

Der rückwärtige Bereich der Fläche soll für soziale und gesundheitliche Zwecke (z.B. therapeutische Einrichtung) vorbereitet werden. In diesem Bereich soll ein eingeschossiger Anbau mit begrüntem Flachdach erfolgen. In Verbindung mit der besonderen therapeutischen Nutzung dieses Anbaues soll sich auch die äußere Erscheinung von dem bereits vorhandenen Wohngebäude absetzen.

Die Stadt Klütz als Nachbargemeinde wird um Stellungnahme gebeten.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Kalkhorst für den Ortsbereich Hohen Schönberg weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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