Beschlussvorlage - GV Damsh/15/9511

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Damshagen hat ein Konzept erarbeitet bezogen auf die Abwicklung und Finanzierung verschiedener Baumaßnahmen. In Vorbereitung dessen fand ein Abstimmungsgespräch mit Vertretern der Gemeinde  und des Amtes beim Landwirtschaftsministerium sowie beim LFI statt. Im Weiteren werden die Ergebnisse dargestellt.

 

  1. Straßenbau zwischen Rolofshagen und Parin (Löschwasserteiche)

Die Gemeinde Damshagen beabsichtigt, die Straße zwischen Rolofshagen und Parin zu sanieren und zu verbreitern. Dies ist erforderlich, da der Straßenzustand und die vorhandene Straßenbreite den gewachsenen Bedürfnissen auf Grund des erhöhten Verkehrs aus Landwirtschaft und Tourismus nicht mehr entsprechen. Das Ing.-Büro Möller wurde mit einer entsprechenden Vorplanung beauftragt. Der Planer unterbreitete den fachlichen Vorschlag, die bestehende Betonstraße zu erhalten und zu sanieren und zusätzlich eine Verbreiterung bis zu einer Straßenbreite von 5 m anzubringen. Dieser fachliche Ansatz konnte mit den bestehenden Förderrichtlinien sowohl zur Förderung über den ländlichen Wegebau als auch Förderung des kommunalen Straßenbaus über das Straßenbauamt nicht in Einklang gebracht werden. Die noch nicht veröffentlichte neue Förderrichtlinie zum ländlichen Wegebau macht dies nun möglich. Durch die Verbreiterung der Straßenversiegelung werden Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Gegebenenfalls sollte versucht werden durch die Renaturierung von Teichen dies zu erreichen und damit gleichzeitig die Löschwasserbereitstellung zu verbessern. Die Verwaltung empfiehlt der Gemeinde mit Veröffentlichung der Richtlinie einen Fördermittelantrag auf Mittel des ländlichen Wegebaues zu stellen.

  1. B- Plan Nr. 8 Ortslage Damshagen/ Zuwegung zur AltenSchmiede

Grundsätzlich sind Planungskosten und Erschließungskosten für eine Bauleitplanung nicht förderfähig. Seitens der Verwaltung wurden bereits im April 2013 auf Förderung aus dem ILERL Programm gestellt bezogen auf die Zuwegung von der Klützer Straße zur Alten Schmiede. Mit der Begründung, dass die Straße nicht vorrangig den B- Plan Nr. 8 erschließt, sondern der Erschließung der Alten Schmiede mit diversen öffentlichen Anlaufstellen dient. Dies wurde mit Schreiben des Landkreises vom Januar 2014 abgelehnt. Seitens des zuständigen Landwirtschaftsministeriums wurde in einem Gespräch signalisiert, dass in diesem Fall der Landkreis seinen Ermessensspielraum weiter auslegen könnte und die Maßnahme somit förderfähig werden könnte. Entsprechende Unterstützung bei den Verhandlungen mit dem Landkreis wurde zugesichert. Die Verwaltung empfiehlt der Gemeinde erneut einen Fördermittelantrag aus dem ILERL Programm zu stellen.

  1. B- Plan Rolofshagen

Fördermöglichkeiten bestehen derzeit nicht.

  1. Niederschlagsentwässerung Rolofshagen Grüner Weg

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, auch nur einzelne Straßenbestandteile fördern zu lassen über die ILERL Richtlinie. Dabei ist beachtlich, dass die Straßenausbeiträge mit in die Gesamtfinanzierung eingeplant werden müssen. Diese belaufen sich auf etwa 50 % der Gesamtkosten. Bei geschätzten Gesamtbaukosten von 60 T€ ist es fraglich, ob der verbleibende Eigenanteil gefördert wird. Die Verwaltung empfiehlt, ein Abstimmungsgespräch mit dem zuständigen Landkreis als Bewilligungsbehörde zu führen.

  1. Rad- und Wanderwegekonzept

Die Erstellung des Konzeptes ist grundsätzlich förderfähig über das LEADER Programm. Die Finanzierung der Ausführung kann über das ILERL Programm erfolgen.

  1. Löschwasserversorgung

Dies ist grundsätzlich nicht förderfähig. Die Gemeinde muss prüfen, ob über Ausgleichsmaßnahmen oder Dorfplatzgestaltung mit Dorfteich eine Verknüpfung zur Bereitstellung von Fördermitteln gefunden werden kann.

  1. Rückbau alter Betonflächen und Seuchenwannen

Die Eigentumsverhältnisse sind, zu prüfen. Ist die Gemeinde nicht Eigentümer, kann beispielsweise auch das Biohotel einen Antrag zur Förderung aus dem ILERL Programm stellen. Die Verwaltung empfiehlt, den Sachverhalt weiter zu recherchieren und dann eine Entscheidung zu treffen.

  1. Sanierung der Schule

Grundsätzlich ist die Sanierung einer Schule förderfähig. Dafür wiederum ist die grundsätzliche Bestätigung des Trägers der Schulentwicklungsplanung hier der Landkreis erforderlich, dass die Schule zur Zeit und auch für die weiteren Jahre benötigt wird und der Schulstandort Bestandteil der Schulentwicklungsplanung Ist. Dann wäre auch ein privater Schulträger förderfähig. Diese Bestätigung des Landkreises kann nicht erfolgen, deshalb geht eine Fördermittelbeantragung ins Leere. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt für den Straßenbau zwischen Rolofshagen und Parin, Fördermittel aus der Richtlinie ländlicher Wegebau beantragen.
  2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt, für die Zufahrtsstraße von der Klützer Straße bis zur Alten Schmiede Fördermittel aus dem ILERL Programm zu beantragen.
  3. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt weiterhin Finanzierungsmöglichkeiten für die Erschließung B- Plan Nr. 8 zu suchen beispielsweise mit Hilfe eines Erschließungsträgers.
  4. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt Fördermittel für dieHerstellung Niederschlagsentwässerung Rolofshagen Grüner Weg

       aus dem ILERL Programm zu beantragen.

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt, Fördermittel aus dem LEADER Programm für die Erstellung des Rad- und Wanderwegkonzeptes zu beantragen. Die Umsetzung des Konzeptes soll über das ILERL Programm gefördert werden.
  2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt, alternative Finanzierungsmöglichkeiten für die  Löschwasserversorgung wie beispielsweise Sanierung der Teiche im Zuge von Ausgleichsmaßnahmen oder im Rahmen von Dorfplatzgestaltungen zu suchen.
  3. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt, für den Rückbau alter Betonflächen und Seuchenwannen den Sachverhalt bezogen auf die Eigentumsverhältnisse aufarbeiten zu lassen und bei Vorlage dieser Ergebnisse weiter zu bearbeiten.
  4. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt, für die Sanierung der Schule keine Fördermittel für die Sanierung der Schule zu beantragen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

  1. Straßenbau zwischen Rolofshagen und Parin

Kosten 89 T€ zuzüglich geschätzt 15 T€ für kontaminiertes Erdreich Summe 104 T€

ILERL Förderung 55 T€ (alte Richtlinie)

Kofinanzierungshilfe 44 T€ (90 %)

Eigenanteil 5 T€

nicht Bestandteil des Haushaltsplanes

  1. B- Plan Nr. 8 Ortslage Damshagen/ Zuwegung zur Alten Schmiede

Kosten 498 T€

ILERL Förderung Touristische Infrastruktur 390 T€

Kofinanzierungshilfe 97 T€ (90 %)

Eigenanteil 11 T€

nicht Bestandteil des Haushaltsplanes

  1. 3. B- Plan Nr. 8 Ortslage Damshagen/ Zuwegung zur Alten Schmiede
  2. Niederschlagsentwässerung Rolofshagen Grüner Weg

Kosten 60 T€

ILERL Förderung 39 T€ (alte Richtlinie)

Straßenausbaubeiträge geschätzt 10T€

Kofinanzierungshilfe 10 T€ (90 %)

Eigenanteil 1T€

Bestandteil des Haushaltsplanes 2015

  1. Rad- und Wanderwegekonzept

Kosten für die Erstellung 5 T€

Leader Förderung 4,5T€

Eigenanteil 0,5 T€

Bestandteil des Haushaltes 2015

  1. Löschwasserversorgung
  2. Rückbau alter Betonflächen und Seuchenwannen
  3. Sanierung der Schule

 

Bestandteil des Haushaltsplanes 2014 mit Übertragung auf das Haushaltsjahr 2015 ist die Baumaßnahme 2. BA Stellshagen. Darin Ausgaben  in Höhe von 401T€ und Einnahmen in Höhe von 260T€ geplant. Gegebenenfalls könnten diese Mittel umgeschichtet werden, wenn die Gemeinde an dieser Maßnahme auf Grund der voran gegangenen Straßensanierung nicht mehr festhalten möchte.

Die finanziellen Auswirkungen wurden unter Annahme der Bewilligung der Höchstfördersätze dargestellt. Die tatsächliche Förderhöhe bleibt abzuwarten.

Nach Aussage des Landkreises als Bewilligungsbehörde für Fördermittel aus dem Leader oder ILERL Programm sind nach Vorlage der neuen Förderrichtlinie alle bestehenden Fördermittelanträge zu erneuern und zu aktualisieren. Mittel aus der abgelaufenen Förderperiode stehen nicht mehr zur Verfügung.

 

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