Beschlussvorlage - GV Hokir/15/9396
Grunddaten
- Betreff:
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Beteiligung/Anhörung der Gemeinden nach § 107 Abs. 1 Schulgesetz M-V zur SEP 2015/2016 bis 2019/2020 sowie nach § 46 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz M-V zur Schuleinzugsbereichssatzung des Landkreises Nordwestmecklenburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Sabrina Seemann
- Verfasser/Antragsteller:
- Sabrina Seemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
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Vorberatung
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29.04.2015
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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25.06.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Gemeinde Hohenkirchen wird gemäß § 107 Abs. 1 SchulG M-V Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zum Beschluss des Kreistages vom 19. Februar 2015 zur Schulentwicklungsplanung 2015/2016 bis 2019/2020 zu äußern. Ferner wird der Gemeinde Hohenkirchen gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 SchulG M-V Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu den für die Gemeinde relevante Festlegungen im Entwurf der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg zu äußern.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hatte sich bereits in ihrer Sitzung am 24. September 2014 mit der Stellungnahme zur Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 2015/16 bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 beschäftigt. Die von der Gemeindevertretung beschlossenen Empfehlungen zu den Schuleinzugsbereichen (Einzugsbereich für den Grund- und Regionalschulbereich für die Schüler der Gemeinde Hohenkirchen: Regionale Schule mit Grundschule Proseken) wurden umgesetzt und finden sich auch in dem nunmehr vorliegenden Entwurf der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im LK NWM wieder. Die Gymnasialschüler aus dem Gemeindegebiet sind – wie bisher auch – dem Gymnasium am Tannenberg in Grevesmühlen zugeordnet. Aus diesem Grunde braucht die Gemeinde weder Anregungen noch Bedenken äußern.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, zur Schulentwicklungsplanung 2015/2016 bis 2019/2020 des Landkreises Nordwestmecklenburg und zur Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg weder Anregungen noch Bedenken zu äußern, fordert aber den Landkreis Nordwestmecklenburg auf, eine zeitnahe Schülerbeförderung für die Schüler der Gemeinde Hohenkirchen ab dem Schuljahr 2015/16 für die vorgenannten Schulen sicherzustellen.
