Beschlussvorlage - SV Klütz/15/9310
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau des Parkplatzes am Schloß Bothmer
hier: Vorstellung der Ausbauvarianten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Sandra Pettkus
- Verfasser/Antragsteller:
- S.Pettkus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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12.03.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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21.05.2015
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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01.06.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Dezember 2012 wurde die Baugenehmigung für die Erweiterung des Parkplatzes am Schloß Bothmer, durch den Landkreis Nordwestmecklenburg erteilt. Die Umsetzung der 1. Ausbaustufe erfolgte 2013. Aufgrund der Lage des Parkplatzes in der Trinkwasserschutzzone enthält die Baugenehmigung Auflagen der unteren Wasserbehörde, die Verkehrsfläche des Parkplatzes nach RiSTWag wasserundurchlässig zu gestalten. Hierzu erfolgt in der Bauausschusssitzung am 12.03.2015 die Vorstellung der 2. Ausbaustufe durch das Ingenieurbüro Zimmer aus Klütz.
Nach Rücksprache der Verwaltung mit dem LK-NWM, können Parkplätze prinzipiell über „Entwicklung der ländlichen Räume“ gefördert werden. ABER: Es gibt noch keine Förderrichtlinie. Ob der Endausbau des Parkplatzes förderfähig wäre, kann noch nicht abschließend beurteilt werden. Erst nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie können Anträge gestellt werden. Wann die neue Richtlinie erlassen wird, ist ebenfalls noch wage. Momentan befindet sich das Integrierte ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) des LK NWM noch in der Prüfung.
Nach erneuter Rücksprache beim LK NWM sind Parkplätze höchstwahrscheinlich über die Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung förderfähig. Über die Höhe der Förderquote oder die Höhe des möglichen kommunalen Kofi-Anteiles an den Fördermitteln trifft der LK keine Aussage. Auch ist noch nicht bekannt, welche Auswahlkriterien für die Bewertung der Förderanträge herangezogen werden. Ebenso verhält es sich mit der Aussage zu den Auswirkungen möglicher Einnahmen. Ob Einnahmen förderschädlich sind oder nicht, ist unbekannt. Erst nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie können fundierte Aussagen getroffen werden. Der LK rechnet mit einer Veröffentlichung der Richtlinie nicht vor Ende Juni 2015. Sowie die Richtlinie erschienen ist, informiert der LK NWM alle Ämter.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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227 kB
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2
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(wie Dokument)
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115,4 kB
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