Beschlussvorlage - GV Damsh/15/9407
Grunddaten
- Betreff:
-
Umstellung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet auf LED-Technik; hier: Grundsatzbeschluß
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Sandra Pettkus
- Verfasser/Antragsteller:
- Sandra Pettkus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Damshagen
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Vorberatung
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21.04.2015
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Erledigt
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Gemeindevertretung Damshagen
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Entscheidung
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03.06.2015
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13.04.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund des durchschnittlichen Alters der Bestandsanlagen der Straßenbeleuchtung, aber auch wegen der starken Weiterentwicklung der LED-Technik in den vergangenen Jahren, empfiehlt die Verwaltung die Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Damshagen auf energieeffiziente LED-Beleuchtung umzurüsten. Je nach ausgetauschtem und neu eingesetztem Leuchtmittel sind dabei energetische Einsparungen von bis zu 75 % und mehr möglich. Neben der geringeren elektrischen Leistungsaufnahme sind größere Lebensdauern und geringerer Wartungsaufwand weitere positive Aspekte der LED-Beleuchtung.
Durch eine zielgerichtet vorprogrammierte Leistungsteuerung soll weiterhin erreicht werden, dass zu verkehrsschwachen Zeiten (z. B. in Nachtstunden) eine weitere Einsparung der Energieaufnahme im Bereich der Beleuchtung erfolgt. Hierbei werden die Leuchten nicht komplett ausgeschaltet, sondern nur ein Eingriff in die Beleuchtungsintensität vorgenommen. Daher ist trotz Einsparung eine Grundausleuchtung der Verkehrswege und somit ein erhöhtes Sicherheitsgefühl gegeben.
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern 2014 Nr. 44 vom 10.11.2014 hat das Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern eine neue Richtlinie zur Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung von Klimaschutz-Projekten erlassen.
Mit dieser Richtlinie hat das Energieministerium des Landes ein Instrument zur Unterstützung entsprechender Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen. Damit erfolgt weiterhin die Ausrichtung der Förderung auf das Ziel zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen.
Die neue Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen – KliFöKommRL M-V) ist am 11.11.2014 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2023.
Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 50 % der Bruttoinvestitionskosten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt die Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet auf LED-Technik umzurüsten.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt für die Realisierung der Baumaßnahme einen Fördermittelantrag beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern durch die Amtsverwaltung zu stellen.