Beschlussvorlage - GV Bolte/15/9481

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Zweckverband Grevesmühlen beabsichtigt die Erneuerung der Wasserversorgungsleitung im Ortsteil Redewisch der Gemeinde Boltenhagen. Die vorhandene Wasserleitung verläuft überwiegend über private Grundstücke und befindet sich dort auch zum Teil unter Hecken oder ungenutzten Grünflächen. Bedingt durch ihr Alter weist die Leitung einen sehr schlechten Bauzustand auf und musste aufgrund von massiven Rohrschäden in den vergangenen Jahren schon mehrfach repariert bzw. abschnittsweise bereits durch eine neue PE-Leitung ersetzt werden. Ohne umfassende bauliche Veränderungen an der Wasserversorgungsleitung ist jedoch in Zukunft ein gehäuftes Auftreten von Havariefällen zu erwarten, die dann kurzfristig und aufgrund ihrer Unvorhersehbarkeit oft mit beträchtlichem Aufwand behoben werden müssen. Deshalb ist eine komplette und dauerhafte Erneuerung der Wasserversorgungsleitung dringend erforderlich. Die Wasserversorgungsleitung soll in der Redewischer Straße zwischen den Häusern Nr. 20-41 und Nr. 49-53 erneuert werden. Mit der technischen Planung wurde das Ingenieurbüro Häcker & Kraus aus Wismar durch den Zweckverband beauftragt. Lt. vorliegender Planung ist vorgesehen die neue Leitung überwiegend im öffentlichen Bereich zu verlegen.

Hiervon sind folgende Grundstücke der Gemeinde Boltenhagen betroffen:
Gemarkung Redewisch, Flur 3, Flurstück-Nr.:  74
Gemarkung Redewisch, Flur 4, Flurstück-Nr.:  148/5
Beide Grundstücke umfassen sowohl den reinen Fahrbahnbereich, als auch den nördlichen unbefestigten Randstreifen sowie den Gehweg auf der südlichen Seite.

Die Baumaßnahme dient der besseren Wasserversorgung und ist somit im öffentlichen Interesse.

Hierzu ist es erforderlich dem Zweckverband Grevesmühlen auf den vorgenannten Flurstücken (öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen) die Verlegung einer Wasserversorgungsleitung mit dazugehörigen Anlagen, gemäß den in der Anlage befindlichen Lageplänen, zu gestatten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stimmt der Grundstücksbenutzung, auf den Flurstücken Nr. 74, Gemarkung Redewisch, Flur 3 und 148/5, Gemarkung Redewisch, Flur 4 als Träger öffentlicher Belange, zu.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen gestattet dem Zweckverband Grevesmühlen auf den öffentlichen vorgenannten Flurstücken eine Wasserversorgungsleitung mit den dazugehörigen Anlagen, gemäß anliegenden Lageplänen, zu verlegen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad bevollmächtigt dem Bürgermeister Ch. Schmiedeberg zur Freigabe der, in der Anlage befindlichen, Lagepläne.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen

 

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Anlagen

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