Beschlussvorlage - GV Bolte/15/9469
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Grundstück Strandpromenade 31 ( Haus "Florida"), Boltenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Julia Tesche
- Verfasser/Antragsteller:
- Julia Tesche
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Gestoppt
|
|
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
|
Vorberatung
|
|
|
|
18.05.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.05.2015
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird der Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Grundstück in der Strandpromenade 31 (Haus Florida), Flur 1, Flurstück 87/1 in Boltenhagen gestellt. Der Antragsteller beabsichtigt nach dem Abriss der vorhandenen Bebauung (Haus Florida) einen 3-geschossigen, voll unterkellerten Neubau mit Tiefgarage zu errichten. Die geplante Bebauung soll sich an die zukünftigen Nachbarbebauung der Hotelanlage (s. Festsetzungen VE-Plan Nr. 8 Strandhotel) anpassen. Folglich ist die 3. Etage als Staffelgeschoss, mit zurückliegenden Loggien und einem flachgeneigtem Dach geplant.
Da die Hotelanlage noch nicht besteht und sich das geplante Vorhaben nach § 34 BauGB, aufgrund der erhöhten Grundflächenzahl, gegenwärtig nicht in die umliegende Bebauung einfügt, wird die Aufstellung eines VE-Plan für das Grundstück beantragt.
Für die zukünftige Nutzung sind ausschließlich behindertengerechte und barrierefreie Ferienwohnungen geplant, die gezielt auf ältere und behinderte Urlauber zugeschnitten sind. Darüber hinaus wird ein Frühstücksservice und Physiotherapie angeboten. Der direkte Zugang zum anliegenden Strandabschnitt, ermöglicht den Rollstuhlfahrern einen optimalen Zugang zum Strand.
Der Antrag, sowie Auszüge aus einer bereits zurückgezogenen Bauvoranfrage liegen der Vorlage zur weiteren Erläuterung des Vorhabens bei.
Die Kosten der Bauleitplanung werden vom Antragsteller getragen.
Bei Zustimmung der Gemeinde, bedarf es einer Vereinbarung, in Form eines städtebaulichen Vertrages, der die Kostenübernahme durch den Antragsteller regelt und ein Planungsbüro ist festzulegen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
3,6 MB
|
