Beschlussvorlage - SV Klütz/15/9289

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach Mindeststärkenverordnung wurde die freiwillige Feuerwehr der Stadt Klütz im Jahr 1997 als Stützpunktfeuerwehr eingestuft. Ihr Tätigkeitsbereich erstreckt sich damit über den gesamten Amtsbereich des Amtes Klützer Winkel mit allen 37 Ortsteilen sowie auf die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen. Spezialfahrzeuge und -geräte sind für Einsätze im gesamten Kreisgebiet vorzuhalten.

Ein erhöhtes Gefahrenrisiko besteht insbesondere durch die natürlichen Gegebenheiten (Strand und Dünen, Waldgebiete Felder) als auch durch die touristische Nutzung (Bäderverkehr, Urlaubsdörfer, Campingplätze) sowie touristische Höhepunkte (reetgedeckte Häuser, Gutshäuser, Schloss Bothmer).

Diese Objekte haben eine sehr große kulturelle Bedeutung. Es ist daher im Brandfall sehr wichtig einen schnellen Löschangriff vorzutragen.

Im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Klütz befinden sich 5 große Campingplätze mit unzureichender Löschwasserversorgung. Ferner befinden sich im Zuständigkeitsbereich sehr große Parkplätze mit bis zu 6000 Stellplätzen ohne Löschwasserversorgung. 

Das vorhandene Löschgruppenfahrzeug TLF 24-50 der Feuerwehr Klütz (Baujahr 1979) ist in der letzten Zeit sehr Störanfällig geworden.

Um von der Stadt Klütz erhebliche Kosten abzuwenden, wurden die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten zum größten Teil von den Gerätewarten der Feuerwehr Klütz selbst vorgenommen. Da sich die erforderlichen Instandsetzungen in der zurückliegenden Zeit sehr häufen ist bei den Gerätewarten eine Mutlosigkeit aufgetreten. Ferner kam es in der letzten Zeit häufig vor, dass das Fahrzeug bei Einsätzen versagte.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF 4000) für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Klütz. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, alle notwendigen Förderanträge zu stellen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ausgaben in Höhe von ca. 336.180,00 ohne Fördermittel.

 

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