Beschlussvorlage - GV Ziero/15/9378
Grunddaten
- Betreff:
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Beteiligung/Anhörung der Gemeinden nach § 107 Abs. 1 Schulgesetz M-V zur SEP 2015/2016 bis 2019/2020 sowie nach § 46 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz M-V zur Schuleinzugsbereichssatzung des Landkreises Nordwestmecklenburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Sabrina Seemann
- Verfasser/Antragsteller:
- Sabrina Seemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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15.04.2015
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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20.05.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Gemeinde Zierow wird gemäß § 107 Abs. 1 SchulG M-V Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zum Beschluss des Kreistages vom 19. Februar 2015 zur Schulentwicklungsplanung 2015/2016 bis 2019/2020 zu äußern. Ferner wird der Gemeinde Zierow gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 SchulG M-V Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu den für die Gemeinde relevante Festlegungen im Entwurf der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg zu äußern.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow hatte sich bereits in ihrer Sitzung am 19. November 2014 mit der Stellungnahme zur Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 2015/16 bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 beschäftigt. Die von der Gemeindevertretung beschlossenen Empfehlungen zu den Schuleinzugsbereichen (Einzugsbereich für den Grund- und Regionalschulbereich für die Schüler der Gemeinde Zierow: Regionale Schule mit Grundschule Proseken, Grundschule Seeblick Hansestadt Wismar, Regionale Schule Ostseeschule Hansestadt Wismar, Gesamtschule Goetheschule Hansestadt Wismar und Gerhart-Hauptmann-Gymnasium Hansestadt Wismar) wurden nur teilweise umgesetzt und finden sich auch in dem nunmehr vorliegenden Entwurf der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im LK NWM wieder. Aus diesem Grunde kann die Gemeinde noch Anregungen und Bedenken äußern.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, zur Schulentwicklungsplanung 2015/2016 bis 2019/2020 des Landkreises Nordwestmecklenburg und zur Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg folgende Anregungen und Bedenken zu äußern:
Die Gemeinde Zierow fordert den Landkreis Nordwestmecklenburg auf, gemäß des Beschluss vom 19. November 2014 der Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow die Schuleinzugsbereich für den Grund- und Regionalschulbereich für die Schüler der Gemeinde Zierow, nämlich die Regionale Schule mit Grundschule Proseken, die Grundschule Seeblick Hansestadt Wismar, die Regionale Schule Ostseeschule Hansestadt Wismar, Die Gesamtschule Goetheschule Hansestadt Wismar und das Gerhart-Hauptmann-Gymnasium festzulegen. Ferner fordert die Gemeinde Zierow den Landkreis Nordwestmecklenburg auf, eine zeitnahe Schülerbeförderung für die Schüler der Gemeinde Zierow ab dem Schuljahr 2015/16 für alle vorgenannten Schulen sicherzustellen.
