Beschlussvorlage - GV Bolte/15/9458

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen hat am 16.07.2009 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 33 „Wiesenblick“ der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigtem Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen. Seitdem wurde weder ein Planungsauftrag vergeben, noch ein Planer beauftragt. Zur Sicherung der Bauleitplanung wurde am 08.01.2015 der Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 33 beschlossen. Aufgrund der bereits nach § 15 BauGB zurückgestellten Bauvoranfrage für insgesamt 30 Ferienwohnungen, sollte die Gemeinde die Planung vorantreiben und die grundsätzlichen Planziele für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan beraten/beschließen und ein Planungsbüro beauftragen. Herr Hufmann vom Büro für Stadt –und Regionalplanung Wismar wird ggf. auf der Sitzung anwesend sein und potenzielle Ziele der Bauleitplanung vorstellen.

 

Sollten die Ziele der Bauleitplanung auf Zustimmung treffen, bedarf es einer Vereinbarung zwischen Gemeinde und Vorhabenträger, in Form eines städtebaulichen Vertrages, der die Kostenübernahme der Bauleitplanung durch den Vorhabenträger regelt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, folgende Planziele für den B-Plan Nr. 33 Wiesenblick:

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  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, das Büro für Stadt –und Regionalplanung Wismar mit der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 33 Wiesenblick zu beauftragen. Die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger ist in einem städtebaulichen Vertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger zu regeln.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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