Beschlussvorlage - GV Bolte/15/9457
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Julia Tesche
- Verfasser/Antragsteller:
- Julia Tesche
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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18.05.2015
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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28.05.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen prüft im ergänzenden Verfahren die FFH-Verträglichkeit und die SPA-Verträglichkeit der Vorhaben im Bebauungsplan Nr. 12 um das Verfahren zu heilen.
Voraussetzung für die Bearbeitung ist, dass die Daten der Managementplanung insbesondere zur Bestandserhebung der Habitate und der Bewertung zur Verfügung gestellt werden. Dies ist aktuell bisher noch nicht geschehen.
Nunmehr wird ein Antrag vorgelegt, der die Absichten eines privaten Antragstellers vorträgt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu erweitern.
Hierzu liegt ein konkreter Antrag mit Schreiben vom 23. Dezember 2014 vor. Es besteht das Ziel, diese Fläche im überarbeiteten Bebauungsplan als wirtschaftlich zu verwendende Fläche zu bezeichnen. Die Zielsetzungen sind damit nicht klar vorgegeben.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat zu entscheiden, ob eine Erweiterung des Geltungsbereiches um diese Fläche erfolgt. Im weiteren Verfahren wäre die Nutzung für diese Fläche festzulegen. Der angestrebte Heilungsprozess für das Bauleitplanverfahren würde jedoch durch die Erweiterung des Geltungsbereichs des B-Plan Nr. 12 gestört werden. Insofern wäre für den vorliegenden Antrag ein separates Bauleitverfahren durchzuführen.
Bei Zustimmung der begehrten Bauleitplanung bedarf es des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages. Darin wird u.a. die Kostenübernahme aller anfallenden Kosten durch den Antragsteller geregelt. Ein Planungsbüro ist festzulegen bzw. zu empfehlen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Boltenhagen beschließt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 gemäß beigefügtem Antrag auf Kosten des Antragstellers abzulehnen.
Die Gemeindevertretung Boltenhagen beschließt dem Antrag in Form eines separaten/ neuen Bauleitplanverfahrens zuzustimmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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